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Gesundheit
Vernehmlassung

Teilrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform)

Die SVP sieht dringenden Handlungsbedarf bei den Ergänzungsleistun-gen. Die Ausgabendynamik hat dazu geführt, dass in den letzten 10 Jahren die jährlichen Ausgaben um 1.8 Mrd. CHF gestiegen sind und bis 2030 um weitere 2 Mrd. CHF steigen werden.

Die SVP sieht dringenden Handlungsbedarf bei den Ergänzungsleistun-gen. Die Ausgabendynamik hat dazu geführt, dass in den letzten 10 Jahren die jährlichen Ausgaben um 1.8 Mrd. CHF gestiegen sind und bis 2030 um weitere 2 Mrd. CHF steigen werden. Hinzu kommen mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassung der Mietzinsmaxima noch weitere Mehrkosten in Höhe von ca. 178 Mio. CHF pro Jahr. Bereits die mittelfristige Finanzierung der EL stellt insbesondere die Kantone vor grosse finanzpolitische Probleme, tragen sie doch immerhin 70% der Kosten. In dieser Form ist die Vorlage daher abzulehnen, weil die grundlegenden Probleme nicht angepackt werden.  

Aus Sicht der SVP sind jedoch die Neuerungen, die ein Sparpotenzial bergen, zu begrüssen. Daneben sind aber unbedingt noch weitere Punkte zu berücksichtigen:

  • Die Freibeträge, insbesondere der Freibetrag auf Liegenschaften, kann man durchaus noch weiter nach unten korrigieren, sollen doch nur Personen von der EL profitieren, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich nicht mit Renten, Einkommen oder Vermögen selber bestreiten können.
  • Der Fehlanreiz zur vorzeitigen Pensionierung von Personen mit niedrigen Einkommen, deren Rentenkürzung bis anhin mit EL kompensiert wird, ist zu eliminieren. Bei Personen, deren Frühpensionierung zu einem EL-Bezug führen würde, ist eine Frühpensionierung auszuschliessen.   
  • Der Fehlanreiz bei Familien, dass die Höhe der Kinderrente zu störend gros-sen Haushaltseinkommen führen kann, muss beseitigt werden. Die EL-Leistung für zwei Kinder beträgt derzeit 1680 Franken, während die tatsächlichen Kosten für zwei Kinder etwa 400 Franken darunterliegen. Hier ist die EL-Höhe zu plafonieren. Stossende Ungleichbehandlungen zwischen erwerbstätigen Familien und EL-beziehenden Familien sind zu beheben.
  • Die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern und EL-Bezügern mit gleichem Einkommen ist zu mildern. Arbeit muss sich auf jeden Fall lohnen.
  • Der Höchstbetrag für Prämien sollte sich an den tiefsten Prämien im Kanton orientieren und nicht an den durchschnittlichen. Somit werden Übervergü-tungen verhindert und Schwelleneffekte abgedämpft.
  • Prämien sollten zudem entweder vollumfänglich oder gar nicht in die EL-Berechnung integriert werden. Die Entflechtung von EL und Prämienverbilligung ist grundsätzlich anzustreben.
  • Abschaffung Einkommensprivilegierung: Gemäss Art. 22 Abs. 1 Bst. A ELG werden nach Abzug eines Freibetrags nur zwei Drittel der Erwerbseinkünfte als Einnahmen angerechnet. In Zukunft sollte es keine Einkommensprivile-gierung bei nichtinvaliden Ehegatten mehr geben.
  • Die Karenzfrist für EU-Ausländer sollte wieder eingeführt werden.  Ergänzungsleistungen sind kein Bestandteil des Freizügigkeitsabkommens, weshalb hier eine restriktivere Vergabe angebracht ist. Der Anteil  der EL-Bezüger aus EU-EFTA-Staaten liegt über demjenigen von Schweizer EL-Bezügern und ist in den letzten Jahren massiv angestiegen.
  • Die Bemessungsgrundlagen für Flüchtlinge, die bis anhin kein versicherungspflichtiges Erwerbseinkommen erzielt haben, sind zu überprüfen. Der Anteil von EL-Bezügern mit Flüchtlingsstatus ist in den letzten Jahren rund 70% angestiegen.
  • Die Kapitalbezugsoptionen sind auf jeden Fall beizubehalten. Statt den EL-Bezug vor Missbrauch zu schützen, werden die 1. und 2. Säule unseres Vorsorgesystems vermischt. Die EL sollen dort helfen, wo AHV- und IV-Renten nicht für die Sicherung eines minimalen Lebensstandards ausreichen. Sie sind damit Bestandteil der 1. Säule und haben nichts mit der 2. Säule zu tun. Problematisch ist insbesondere die Einschränkung des Kapitalbezugs für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Eine solche Massnahme träfe vorwiegend Leute mit Eigenverantwortung, die mit ihrem Unternehmergeist einen gewichtigen Bestandteil unserer Volkswirtschaft bilden. Die erhofften Spareffekte von 8 Millionen Franken bei einer Einschränkung der Bezugsoptionen nehmen sich demgegenüber sehr gering aus.
  • Die institutionelle Verflechtung zwischen Bund und Kantonen muss aufgehoben werden, nach dem Motto „wer zahlt, befiehlt“. Damit wird die Steuerbarkeit und das Kostenbewusstsein gefördert, sowie dem ordnungspolitischen Prinzip der fiskalischen Äquivalenz Rechnung getragen.

 

 
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