Die SVP lehnt den Entwurf in der vorliegenden Form ab. Ein Gesetz sollte lediglich den Rahmen abstecken, in welchem sich die Branche, bzw. deren Unternehmen, zu bewegen haben.
Die SVP lehnt den Entwurf in der vorliegenden Form ab. Ein Gesetz sollte lediglich den Rahmen abstecken, in welchem sich die Branche, bzw. deren Unternehmen, zu bewegen haben. Dabei gilt die Maxime: Weniger ist mehr! Gesetzliche Regulierungen als Reaktion auf neue Dienstleistungen oder Produkte laufen stets den aktuellen Gegebenheiten und Möglichkeiten hinterher und führen insbesondere in einem innovativen Umfeld wie der Telekommunikationsbranche immer zu unnötigen Markteingriffen oder staatlichem Dirigismus.
Mehr als die Hälfte der 41 vorgeschlagenen Massnahmen sind formeller Natur. Es handelt sich dabei um Änderungen, die eine Gesetzesrevision kaum rechtfertigen würden. Beim Rest handelt es sich um effektive zusätzliche Regulierungsbestrebungen des Bundes, etwa wegen neuen Dienstleistungen am Markt.
Auf gar keinen Fall darf die Schweiz Regelungen und Konzepte der EU übernehmen, die dort aufgrund veränderter Rahmenbedingungen bereits wieder in Frage gestellt sind und keine zeitgemässe Regulierung darstellen, ja den Wettbewerb sogar behindern.
Die SVP stellt zudem fest, dass es bei der Investitionsfreudigkeit der verschiedenen Telekommunikationsanbieter im Schweizer Markt grosse Unterschiede gibt. Oberstes Ziel der Liberalisierung des Fernmeldemarktes dürfen aber nicht nur günstige Preise sein, sondern vor allem auch die Bereitschaft zu Investitionen in die Erschliessung des Landes mit zuverlässigen breitbandigen Netzen. Dies, um die Innovationskraft und die Entwicklung unserer modernen Wirtschaft und Gesellschaft auch künftig sicher zu stellen.
Allenfalls ist zu überlegen, wie ein Wettbewerb von vielfältigen Angeboten auf der bestehenden Infrastruktur sichergestellt werden kann und welche Anreize im Gegenzug geschaffen werden können, um Unternehmen zu belohnen, die substanziell in den weiteren Ausbau mit Breitbandnetzen investieren. Hier liegt derzeit kein befriedigendes Konzept vor.
Die vorliegende Gesetzesrevision ist beispielhaft für eine weitgehend unnötige Einmischung des Staates. Das revidierte FMG ist zu umfangreich. Es führt zu einer Aufblähung des Verwaltungsapparates sowie der Regulierungsbehörden und erreicht die gewünschten Ziele in keiner Art und Weise.
Aus dieser Sicht braucht es keine Änderung des Fernmeldegesetzes. Das geltende Gesetz hat sich in weiten Teilen bewährt. Einzelne deregulierende Anpassungen sollen auf dem Verordnungsweg, respektive mit einer begrenzten Teilrevision, umgesetzt werden.