Die SVP steht der Revision skeptisch gegenüber. Einerseits ist es zwar begrüssenswert, dass durch die Anpassungen voraussichtlich unnötige Verfahrensschritte vermieden und der administrative Aufwand verringert werden können. Die Verlängerung der Darlehenslaufzeiten erscheint ebenfalls unproblematisch.
Andererseits kann aus unserer Sicht der Abschaffung besonderer Verpflichtungskredite für Verpflichtungen, die im gleichen Jahr eingegangen und honoriert werden, nicht zugestimmt werden. Ein parlamentarischer Auftrag für Gelder, die ins Ausland fliessen, ist auch in solchen kurzfristigen Fällen unabdingbar. Eine Kompetenzverlagerung auf den Bundesrat ist daher abzulehnen, auch wenn damit das Genehmigungsverfahren vereinfacht und verkürzt werden könnte.
Eine Direktbeteiligung der Schweizerischen Nationalbank bei der Währungshilfe zu Gunsten einzelner Staaten kann nur dann befürwortet werden, wenn die politische Unabhängigkeit der SNB auch weiterhin gewahrt wird. Aus diesem Grunde sollte die Unverbindlichkeit des Antrages durch den Bundesrat an die SNB gem. Art. 6 Abs. 3 WHG explizit erwähnt werden.