Vernehmlassung

Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer (Konzernfinanzierung)

Die SVP begrüsst, dass der Bundesrat mit Ausnahme von Missbrauchssachverhalten indirekte Mittelzuflüsse in die Schweiz von der Verrechnungssteuer ausnehmen will. Dadurch werden die verrechnungssteuerlichen Rahmenbedingungen für die Konzernfinanzierung in der Schweiz verbessert und die schwerwiegendsten Standortnachteile für Schweizer Industrie- und Dienstleistungskonzerne beseitigt. Die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Anpassungen der Verrechnungssteuerverordnung stellen einen Schritt in die richtige Richtung dar und werden von der SVP unterstützt.

Die Erhebung einer Quellensteuer von 35% gegenüber sämtlichen Investoren ist im internationalen Vergleich ein Nachteil und schwächt den Kapitalmarkt Schweiz. Die Folge ist, dass die Konzernfinanzierung von Schweizer Konzernen im Ausland stattfindet (inkl. Wertschöpfung, Arbeitsplätze etc.). Das Problem ist seit längerem erkannt und der Handlungsbedarf unbestritten.

Mit den per 1. August 2010 in Kraft getretenen Änderungen der Verordnung über die Verrechnungssteuer (VStV) und der Verordnung zum Stempelgesetz wurde eine teilweise Verbesserung erreicht, indem konzerninterne Guthaben grundsätzlich von der Verrechnungssteuer ausgenommen werden (Art. 14a Abs. 1 VStV). Nicht von der Ausnahmeregelung profitieren können jedoch Schweizer Konzerne, wenn sie für eine im Ausland ausgegebene Anleihe garantieren (Art. 14a Abs. 3 VStV).

Gestützt auf den oben beschriebenen Handlungsbedarf schlägt der Bundesrat vor, die Absätze 2 und 3 von Artikel 14a VStV anzupassen. Die Bestimmungen, wonach das Vorliegen einer inländisch garantierten Auslandsemission dazu führt, dass Artikel 14a Absatz 1 VStV nicht mehr zur Anwendung gelangen kann und daher im Ergebnis Zinszahlungen auf konzerninternen Guthaben den allgemeinen Regeln der Verrechnungssteuer unterliegen, soll relativiert werden. Weiterhin unzulässig bleibt die direkte Verwendung der Mittel garantierter Auslandanleihen in der Schweiz, beispielsweise zur Finanzierung von Schweizer Betriebsaktiven. Ein Zufluss von der ausländischen Finanzgesellschaft ist nur im Umfang ihres Eigenkapitals möglich. Schweizer Betriebsaktiven sind deshalb weiterhin mit verrechnungssteuerbelasteten Schweizer Obligationen oder mit Eigenkapital zu finanzieren. Die SVP spricht sich dafür aus, diese Nachteile für Schweizer Industrieaktivitäten im Rahmen der Anpassung des Verrechnungssteuergesetzes anzugehen und dabei die vorherrschenden Mängel bei der Aussenfinanzierung zu beseitigen.

Darüber hinaus zeigt sich die SVP grundsätzlich offen für die Einführung weiterer Erleichterungen zur Konzernfinanzierung, so lange diese nicht zur Steuerumgehung genutzt werden können. Dem Wechsel vom Schuldner- hin zum Zahlstellenprinzip steht die SVP indessen nach wie vor ablehnend gegenüber.

 
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