Die SVP unterstützt die parlamentarische Initiative vollumfänglich.
Deren Umsetzung ist längst überfällig.
Die SVP ist damit einverstanden, dass sich Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises nichtberufsmässiger Kategorien erst ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen müssen und nicht wie heute ab dem 70. Altersjahr.
Das geltende Kontrollalter ab 70 entstammt den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts. Es wurde somit vor fast 50 Jahren festgelegt. Seither werden die Menschen in unserem Land, statistisch erwiesen, um rund 6 bis 7 Jahre älter, sind geistig und physisch rüstiger und wesentlich mobiler als damals. Eine Anpassung des «Kontrollalters» nach oben ist hier angebracht.
Einen kleineren Anpassungsschritt (etwa auf 73 Jahre) lehnt die SVP ab. Denn die dafür sprechenden Argumente gelten allesamt auch bei 75 Jahren. Zwei Jahre weniger tragen kaum etwas zur Verkehrssicherheit bei.
Das wichtigste im Strassenverkehr ist und bleibt die Eigenverantwortung – unabhängig des Alters der Verkehrsteilnehmenden. Die Verantwortung kann einem Autolenker/einer Autolenkerin niemand abnehmen. Die ärztliche Untersuchung kann die Fahrzeuglenkenden in gewissen Fällen sogar in einer falschen Sicherheit wiegen.
Natürlich gibt es tragische Verkehrsunfälle mit Seniorenbeteiligung. Doch die älteren Autolenkerinnen und Autolenker gehören statistisch ausgerechnet zu jener Gruppe mit dem beinahe kleinsten Unfallrisiko. Nicht umsonst bezahlen jugendliche Autofahrende wesentlich mehr Versicherungsprämien für ihr Auto, als Senioren.