Vernehmlassung

Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich

Die SVP lehnt diese Verordnungsänderungen klar ab. Es ist überflüssig, den Tierschutzbereich, der bereits heute über eine zu hohe Regulierungsdichte verfügt, noch mehr regulieren zu wollen. Wünschenswert wäre vielmehr eine Verschlankung der entsprechenden Verordnungen.

Regelungen hinsichtlich der korrekten Montagehöhe von Sitzstangen für Haushühner, der Mindestanzahl von Tupaias oder der maximalen Temperatur beim Umsetzen bzw. der maximalen Besatzdichte für die Haltung von Forellenartigen und Karpfenartigen drängen die Eigenverantwortung der Normadressaten sehr viel stärker zurück, als es der liberalen Grundhaltung der Schweiz entspricht. Dasselbe trifft auch auf die geplante Schaffung der Funktion von Tierschutzbeauftragten für Tierversuche zu. Gerade bezüglich Tierhaltung und Tierschutz haben Einrichtungen, die solche Versuche durchführen, in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Eine staatliche Pflicht zur Ernennung von Tierschutzbeauftragten führt bei den betroffenen Unternehmen nur zu einem erheblichen administrativen und finanziellen Mehraufwand, dem kein erkennbarer Nutzen gegenübersteht.

Seltsam mutet auch das weitgehende Verbot von Streichelzoos an, handelt es sich hier doch um eine althergebrachte und beliebte Tradition an vielen Veranstaltungen.

Ebenfalls weitreichende und unerwünschte Auswirkungen hätte eine konsequente Anwendung von Art. 103a TSchV: Traditionsreiche Tierauktionen, wie sie etwa an der OLMA stattfinden, würden der Vergangenheit angehören.

Bei manchen der geplanten Restriktionen fragt sich auch schlicht, wie sie mit vernünftigem Aufwand durchgesetzt werden sollen. So bleibt beim vorgesehenen Verbot des anonymen Anbietens von Hunden (Art. 76a TSchV) unklar, wie anonyme Anbieter mit einem der Geringfügigkeit der Sache angemessenen Aufwand identifiziert werden können.

 
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