Vernehmlassung

15.410 Pa.Iv. de Buman. Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen wurde am 1. Januar 2001 eingeführt und seit diesem Zeitpunkt – aufgrund seiner gesetzlichen Befristung – bis heute insgesamt fünf Mal verlängert.

Aktuell beträgt er 3,8 Prozent (der Normalsatz beträgt 8 Prozent und der reduzierte Satz 2,5 Prozent) und ist auf den 31. Dezember 2017 befristet. Die SVP ist der Ansicht, dass nach 20 Jahren mit einem provisorischen Sondersatz dieser unbefristet im Gesetz verankert werden sollte. Im heute schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ist die Branche auf gute Rahmenbedingungen und Planungssicherheit angewiesen. Die SVP unterstützt daher die unbefristete Erhebung des Sondersatzes.

Die SVP teilt die Auffassung der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats, die den Sondersatz als Unterstützung für einen Sektor sieht, der einem rapiden Strukturwandel unterliegt und dauerhaft unter starker Konkurrenz leidet. Beim Sondersatz handelt es sich nicht um eine Schweizer Sonderlösung. Von den 28 EU-Mitgliedstaaten kennen nur Dänemark, die Slowakei sowie das Vereinigte Königreich keine separate Besteuerung für Beherbergungsleistungen.

Die Schweiz ist eine Hochpreisinsel und gerade bei der Hotellerie sind die Beschaffungspreise generell höher als in vergleichbaren Konkurrenzländern. Die der Euro-Schwäche geschuldete Frankenaufwertung hat die wirtschaftliche Situation im Tourismussektor zusätzlich verschärft. Darauf kann die Branche naturgemäss nicht mit Verlagerungen ins Ausland reagieren. Eine kurzfristige Kompensation durch grössere Effizienzgewinne ist aus strukturellen Gründen ebenfalls nicht möglich. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage in Europa kann zudem nicht davon ausgegangen werden, dass der Euro gegenüber dem Franken demnächst wieder an Wert gewinnt.

Die Tourismusbranche ist eine Exportbranche: 60 Prozent der Übernachtungen gehen auf das Konto ausländischer Gäste. Umso mehr ist die Branche auf wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und Planungssicherheit angewiesen. Durch eine unbefristete Erhebung des reduzierten Sondersatzes wird das heutige Niveau aufrechterhalten und die Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen klar erhöht. Eine Besteuerung für Beherbergungsleistungen zum Normalsatz von 8 Prozent anstelle des Sondersatzes (3,8 Prozent), würde im Tourismussektor zu Mehrbelastungen von rund 200 Millionen Franken jährlich führen. Diese sind in Kumulation mit den weiteren erschwerenden Umständen für die Branche nicht tragbar. Die SVP spricht sich deshalb klar für eine permanente Beibehaltung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen aus.

 
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