Vernehmlassung

Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz)

Die SVP kann dem Vorentwurf nicht zustimmen. Dieser sieht einerseits vor, dass der Bund auf die Herausgabe einer eigenen staatlichen E-ID verzichtet.

Diesem Verzicht ist zuzustimmen, jedoch wäre es angezeigt, wenn der Bund im Bereich der E-ID von jeglicher staatlichen Verantwortung ab-sehen würde. Vielmehr sollte es dem Markt überlassen werden, ob und welches System sich durchsetzen kann. Skeptisch möchte die SVP zu Art. 3 Abs. 1 Bst. b i.V. mit Art. 3 Abs. 2 VE-E-ID und Art. 4 Abs. 2 Bst. a VE-E-ID materiell Stellung nehmen. Aus Sicht der SVP sollte nicht der Bundesrat, sondern der Gesetzgeber abschliessend bestimmen, welche Kategorien von Ausländerausweisen nicht zur Ausstellung einer E-ID berechtigen. Ferner sollten Anbieter von Identitätsdienstleistungen (Identity Provider [IdP]) als Anerkennungsvoraussetzung nicht nur ih-ren Sitz in der Schweiz haben müssen, sondern auch mehrheitlich von Schweizer Staatsangehörigen kontrolliert werden.

 
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