Im Vorfeld der Volksabstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung vom 27. September 2009 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) über den Kampf gegen systematische IV-Betrügereien im Ausland…
Interpellation der SVP-Fraktion
Im Vorfeld der Volksabstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung vom 27. September 2009 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) über den Kampf gegen systematische IV-Betrügereien im Ausland informiert. Die diesbezüglichen Resultate stimmen bedenklich und werfen zusätzliche Fragen auf, die möglichst noch vor besagter Volksabstimmung geklärt werden sollten. Besonders schwerwiegend ist die Situation offenbar im Kosovo. Da ist die Missbrauchsbekämpfung gänzlich gescheitert, weil Mitarbeiter jener Firma, die vom BSV mit der Observation potenzieller IV-Betrüger beauftragt worden war, an Leib und Leben bedroht worden sein sollen und ihre Tätigkeit einstellen mussten. Aus diesem Anlass bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Was hat sich konkret im Kosovo abgespielt? Was hat dazu geführt, dass die Tätigkeit der vom BSV beauftragten Firma zur IV-Missbrauchsbekämpfung vollständig eingestellt werden musste?
2. Was gedenkt er vorzukehren, damit der missbräuchliche IV-Bezug auch im Kosovo sowie in weiteren kritischen IV-Bezugsstaaten unterbunden werden kann?
3. Ist die Tatsache, dass sich kosovarische IV-Bezüger mit Drohungen oder gar Gewalt einer Observation zu entziehen versuchen, nicht als Zugeständnis eines weit überdurchschnittlichen IV-Missbrauchs im Kosovo zu werten?
4. In welchen anderen Ländern, die ebenfalls über einen überdurchschnittlich hohen Anteil an schweizerischen IV-Rentenüberweisungen verfügen (gemäss IV-Statistik 2009, S. 29, liegen die Nachfolgestaaten Ex-Jugoslawiens und die Türkei an der Spitze), gedenkt der Bundesrat, analoge systematische Betrugsbekämpfungsoperationen durchzuführen?
5. Sieht er einen Zusammenhang zwischen IV-Missbrauchspotenzial und der Tatsache, dass IV-Renten nach wie vor nicht an die Kaufkraft im Land der Bezüger angepasst werden?
6. Prüft er die Revision von Sozialversicherungsabkommen mit Ländern, die besonders hohe Kaufkraftunterschiede zur Schweiz aufweisen, um sie an eine Kaufkraftbereinigungsklausel zu binden und damit den Anreiz zum Missbrauch zu reduzieren?
7. Ist er sich bewusst, dass eine grosse Zahl ausländischer IV-Bezüger pro forma einen Wohnsitz in der Schweiz beibehält, um neben der IV-Rente auch noch in den Genuss von Ergänzungsleistungen zu kommen? Was unternimmt er dagegen?
8. Sieht er eine Möglichkeit, die im Kosovo stationierten Schweizer Truppen auch zum Personenschutz von gefährdeten IV-Betrugsobservatoren und damit zum direkten Schutz von schweizerischen Interessen einzusetzen?