Vorstoss

09.3996 – Interpellation: Unkontrollierte Zuwanderungspolitik zum Arbeitsmarkt hat versagt

Bereits mehrfach hat es der Bundesrat seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens unterlassen, die Ventilklausel anzurufen, obwohl die massive Zuwanderung es den Behörden sowohl am 1. Juni 2008…

Hans Fehr
Hans Fehr
Nationalrat Eglisau (ZH)

Interpellation der SVP-Fraktion

Bereits mehrfach hat es der Bundesrat seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens unterlassen, die Ventilklausel anzurufen, obwohl die massive Zuwanderung es den Behörden sowohl am 1. Juni 2008 als auch am 1. Juni 2009 erlaubt hätten, eine Kontingentierung einzuführen. Damals war es überdies längst absehbar, dass die Arbeitslosigkeit in den folgenden Monaten stark zunehmen würde. Es entsteht der Eindruck einer eigentlichen Konzept- ja Willenlosigkeit im Bundesrat, der unkontrollierten Einwanderung mittels vorhandener Steuerungsinstrumente Herr zu werden. Prognosen gehen von einem baldigen Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5 % aus. Dies, obwohl die Zahl der Arbeitsplätze leicht zulegt.

Es stellen sich folgende Fragen:

  1. Trifft es zu, dass die Zuwanderung immer noch vorwiegend aus D sowie weiteren EU-Staaten erfolgt, derweil primär Personen aus den Staaten des ehemaligen JUG und anderen Nicht-EU-Staaten in die Arbeitslosigkeit fallen?
  2. Je weniger der Bundesrat im Rahmen der Ventilklausel von der Möglichkeit einer Kontingentierung der Zuwanderung Gebrauch macht – die stark erhöhten Zuwanderungszahlen also akzeptiert -, desto schwieriger wird es, in den folgenden Jahren eine Beschränkung zu verfügen, wenn die Zuwanderung auf stabil hohem Niveau verbleibt. Weshalb hat der Bundesrat in denjenigen Momenten auf eine Kontingentierung verzichtet, als die Einwanderung stark im Zunehmen begriffen war? Was hat er sich dabei gedacht, als er sich dafür entschied, der Schweiz in den kommenden Jahren eine derart hohe Dauerzuwanderung zuzumuten, ohne Möglichkeit einer Reduktion? 
  3.  Die seitens des SECO und anderer Bundesstellen wiederholt geäusserte Behauptung, ausländische Arbeitskräfte würden in der Krise in ihre Herkunftsländer zurückwandern, nicht belegt. Worauf stützen sich solche Behauptungen? Wie sieht die aktuelle Rückwanderungsquote im Vergleich zu den Vorjahren aus? Warum steigt die Arbeitslosenzahl dennoch?
  4.  Was hat der Bundesrat neben der Ventilklausel im Rahmen der Personenfreizügigkeit für Hand-lungsinstrumente, um einer, etwa aufgrund massiv steigender Arbeitslosenzahlen, plötzlich unerwünschten Zuwanderung Herr zu werden?
  5. Wieso spricht der Bundesrat heute nicht mehr von Kosten der Personenfreizügigkeit, währendem eine vom damaligen BAWI in Auftrag gegebene Studie von Kosten in der Höhe von mehreren hundert Millionen Fr. für die Sozialwerke ausging?
Hans Fehr
Hans Fehr
Nationalrat Eglisau (ZH)
 
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