Kürzlich wurde die Durchführung eines Parteitages der wählerstärksten schweizerischen Partei SVP in Lausanne von Behörden und öffentlichen Institutionen mit der fadenscheinigen Begründung…
Interpellation der SVP-Fraktion
Kürzlich wurde die Durchführung eines Parteitages der wählerstärksten schweizerischen Partei SVP in Lausanne von Behörden und öffentlichen Institutionen mit der fadenscheinigen Begründung verweigert, die Sicherheit könne nicht gewährleistet werden; dies obwohl Art. 22 und Art. 16 BV die Grundrechte der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit garantieren. An einem der vorgesehenen Tagungsorte konnte die SP kurz zuvor ihren Parteitag durchführen, an welchem sie staatstragende Prinzipien in Frage stellte. Bereits 2006 wurde eine Delegiertenversammlung der SVP im Kanton Jura durch die Behörden verunmöglicht, im Oktober 2007 konnte auf dem Bundesplatz eine Wahlveranstaltung nicht durchgeführt werden. Die Vorfälle am vergangenen Abstimmungswochenende reihen sich in diese Liste ein: Anschläge auf den Versammlungsort der SVP, das Generalsekretariat der SVP und gar auf Abstimmungsurnen. Mit solchen Aktionen wird immer wieder versucht, die SVP an der Ausübung ihrer politischen Tätigkeit zu hindern und sie in ihrer Meinungsfreiheit zu beschränken. Um internationale Anlässe durchführen zu können, scheut der Bund hingegen weder millionenhohe Kosten noch fragwürdige Armeeeinsätze, um die Sicherheit zu garantieren. Daher stellen sich folgende dringende Fragen: