Der Bundesrat wird beauftragt, bei den laufenden Verhandlungen über eine Abgeltungssteuer mit anderen Staaten (insb. Deutschland und Grossbritannien) nur Abkommen abzuschliessen, welche die…
Motion der SVP-Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, bei den laufenden Verhandlungen über eine Abgeltungssteuer mit anderen Staaten (insb. Deutschland und Grossbritannien) nur Abkommen abzuschliessen, welche die Möglichkeit der Amtshilfe auf jene Steuerarten und Vermögenswerte beschränken, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Bei der Beantwortung von Amtshilfebegehren ist die Privatsphäre der Bankkunden zu schützen.
Begründung
Die Abgeltungssteuer bringt für die betroffenen Steuersubjekte eine abschliessende Erfüllung der Steuerpflicht für die relevanten Vermögenswerte und Steuertatbestände. Das Steuersubjekt hat demnach mit Begleichung der Abgeltungssteuer seine Steuerpflicht für die betroffenen Vermögenswerte gegenüber dem Wohnsitzstaat erschöpfend erfüllt. Durch die Entrichtung der Abgeltungssteuer können die Steuerpflichtigen ihren fiskalischen Verpflichtungen in korrekter Weise nachkommen, bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Privatsphäre. Ein Amtshilfeverfahren für die von der Abgeltungssteuer abgedeckten Steuerarten und Vermögenswerte wird damit in jedem Fall hinfällig. Dieser Sachverhalt ist im Rahmen von Vereinbarungen über eine Abgeltungssteuer klar festzuhalten.
Um die Privatsphäre von Bankkunden zu schützen, sind bei der Beantwortung von Amtshilfebegehren, die Steuertatbestände betreffen, die unter den Geltungsbereich der Abgeltungssteuer fallen oder die aus anderen Gründen ungerechtfertigt sind, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dies könnte beispielsweise über eine standardisierte Antwort erfolgen: „xyy verfügt in der Schweiz über keine Vermögenswerte bei der angefragten Zahlstelle oder hat seine Steuerpflicht im Rahmen der Abgeltungssteuer bereits geleistet.“