Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; SR 641.10) dahingehend anzupassen, dass künftig auch auf rückkaufsfähigen, durch Einmalprämien finanzierten…
Motion der SVP-Fraktion
Text
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; SR 641.10) dahingehend anzupassen, dass künftig auch auf rückkaufsfähigen, durch Einmalprämien finanzierten Lebensversicherungen keine Abgabe mehr erhoben wird.
Begründung
Es ist Aufgabe des Staates, die Altersvorsorge zu fördern und nicht zu behindern. Ob man mit angespartem Geld aus einer Erbschaft oder aus einem Liegenschafts- oder Geschäftsverkauf eine Einmaleinlage bei einer Lebensversicherung macht, oder ob man dieses künftige Rentengeld in monatlichen oder jährlichen Raten einbezahlt, sollte keine Rolle spielen. Gerade bei selbständigen und in hohem Masse eigenverantwortlich handelnden Personen mit Unternehmergeist, tritt eher der Fall ein, dass ein einmaliger bzw. nicht regelmässig anfallender Betrag an finanziellen Mitteln frei wird. Die Investition solcher Gelder in eine Lebensversicherung ist ein verantwortungsvoller Schritt und sollte nicht mit einer Abgabe bestraft werden, die der Bundesrat selbst als stark verzerrend bezeichnet und deren Abschaffung er befürwortet (vgl. Stellungnahme des Bundesrates vom 17.02.2010 zur Motion 09.4270).