Vorstoss

11.479 – Parl. Initiative: Schweizer Tourismusbranche durch Mehrwertsteuer-Reduktion entlasten

Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 BV und Art. 107 ParlG reichen wir folgende Parlamentarische Initiative ein…

Parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion

Text
Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 BV und Art. 107 ParlG reichen wir folgende Parlamentarische Initiative ein:

Änderung Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)

Art. 25 Abs. 1 MWSTG
Die Steuer beträgt 7,5 Prozent (Normalsatz) …

Art. 25 Abs. 3 MWSTG
Für Nahrungsmittel, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden, gilt der reduzier-te Steuersatz von 2,5% …

Art. 25 Abs. 4 MWSTG
Die Steuer auf Beherbergungsleistungen beträgt 2,5%. …

Art. 28 Abs. 2 (genauer Satz ist noch zu berechnen)
2 Hat die steuerpflichtige Person bei nicht steuerpflichtigen Landwirten und Landwirtinnen, Forstwirten und Forstwirtinnen, Gärtnern und Gärtnerinnen, Viehhändlern und Viehhändlerinnen und Milchsammelstellen Erzeugnisse der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Gärtnerei, Vieh oder Milch im Rahmen ihrer zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit bezogen, so kann sie als Vorsteuer 2,5 Pro-zent des ihr in Rechnung gestellten Betrags abziehen.

Art. 37 Abs. 1
1 Wer als steuerpflichtige Person jährlich nicht mehr als 5 000 000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt und im gleichen Zeitraum nicht mehr als 100 000 Franken Steuern, berechnet nach dem für sie massgebenden Saldosteuersatz, zu bezahlen hat, kann nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen.

Art. 55 Abs. 1
1 Die Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen beträgt 7,5 Prozent; vorbehalten bleibt Absatz 2.

II

1 Dieses Gesetz wird als dringlich erklärt (Art. 165 Abs. 1 BV).

2 Es tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013.

Begründung
Der schweizerische Tourismus leidet in besonderem Masse unter den Auswirkungen des starken Frankens. Da ein Grossteil der Gäste aus dem Euro-Raum ausbleibt, drängen sich unverzüglich umsetzbare Massnahmen zur Entlastung der vom Klumpenrisiko Euro, der jüngsten Währungskrise und den damit verbundenen gravierenden Konsequenzen stark betroffenen Branche auf. Um die erheblichen finanziellen Einbussen wenigstens ein bisschen abzumildern, und damit den Hoteliers, dem Gastgewerbe und den vor- und nachgelagerten Betrieben ein Mindestmass an Konkurrenzfähigkeit zu verschaffen, drängen sich die erwähnten Massnahmen auf.

 
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