Der Bundesrat wird beauftragt, das Verteilverfahren der 200 Nationalratssitze auf die Kantone dahingehend anzupassen, als bei der Berechnung der ständigen Wohnbevölkerung ausschliesslich Schweizer…
Verteilung der Nationalratssitze auf die Kantone. Ausschliessliche Berücksichtigung von Schweizer Bürgern sowie ausländischen Personen mit Ausweis C und B
Motion des SVP-Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, das Verteilverfahren der 200 Nationalratssitze auf die Kantone dahingehend anzupassen, als bei der Berechnung der ständigen Wohnbevölkerung ausschliesslich Schweizer Bürger sowie Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) und Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) berücksichtigt werden.
Begründung
Die Verteilung der 200 Nationalratssitze auf die Kantone erfolgt derzeit aufgrund der ständigen Wohnbevölkerung im Sinne von Artikel 2 Buchstabe d der Volkszählungsverordnung. Dabei werden nebst der in der Schweiz gemeldeten Personen schweizerischer Staatsangehörigkeit auch ausländische Staatsangehörige mitgezählt, die über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens 12 Monate oder Kurzaufenthaltsbewilligungen für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten verfügen. Zusätzlich werden Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten mitgezählt.
Bei der Verteilung der 200 Nationalratssitze auf die Kantone muss aber jene Bevölkerung im Fokus stehen, die mit den hiesigen Verhältnissen vertraut ist und sich hier grundsätzlich dauerhaft bzw. längerfristig niederzulassen gedenkt und auch über einen entsprechenden Anspruch verfügt. Dies ist bei ausländischen Personen, die weder über einen Ausweis C noch einen Ausweis B verfügen nicht der Fall. Namentlich bei Personen, die sich im Asylprozess befinden, ist keiner dauerhafter Aufenthalt geplant. Der Einbezug dieser Gruppen kann die Verteilung der Nationalratssitze verfälschen. Insbesondere im Hinblick auf die Neuerungen im Asylbereich hinzu grösseren Bundeszentren.