Der Bundesrat wird beauftragt, für systemrelevante Banken eine Gesetzesvorlage zur Lösung des "Too big to fail"-Problems nach folgenden Grundsätzen vorzulegen:
1. Grundsätzliche Trennung der Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken einerseits von den Banken mit Eigenhandel andererseits.
2. Die Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken betreiben das Spar-, Kredit-, Handels- und Vermögensverwaltungsgeschäft.
3. Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken dürfen keinen Eigenhandel betreiben, können jedoch Emissionen von Aktien und klassischen Obligationen zum Zwecke der Unternehmensfinanzierung sowie Schuldverschreibungen von Bund, Kantonen und Gemeinden auflegen.
4. Die Schweizer Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken dürfen keine Kreditbeziehung zu ihren in- und ausländischen Tochtergesellschaften, welche Eigenhandel betreiben, unterhalten.
5. Innerhalb von zwei Jahren ist die ungewichtete Eigenkapitalquote der Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken auf 6 Prozent zu erhöhen. Nach zwei Jahren wird eine allfällige Erhöhung überprüft.
Begründung
Für die Sicherheit des Landes ist es entscheidend, dass es keine Firmen gibt, welche zu gross sind, um im Notfall fallengelassen zu werden (too big to fail). Mit verschiedenen Massnahmen wurden zwar in den vergangenen Jahren die Risiken, welche von einer Bankenkrise ausgehen, verkleinert. Noch immer würde aber eine systemrelevante Bank, sollte sie in gravierende Schwierigkeiten geraten, die Volkswirtschaft mitreissen, und der Staat wäre damit gezwungen, diese Banken zu retten, was im schlimmsten Fall zu einem Staatsbankrott führen könnte. Zudem greifen die für den Notfall vorgesehenen Massnahmen (geregelte Konkursabwicklung) nicht, vor allem nicht in der grenzüberschreitenden Abwicklung. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass das "Too big to fail"-Problem gelöst wird. Die vorgeschlagene Motion verpflichtet die Banken, dass die Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken einerseits von den Banken mit Eigenhandel andererseits getrennt werden. Die vorliegende Motion beauftragt darum den Bundesrat, das "Too big to fail"-Problem nach den obenaufgeführten Grundsätzen zu lösen.