Die Öffentlichkeit hat der Volksschule den Auftrag erteilt, jedem Jugendlichen das Fundament zu vermitteln, das Tauglichkeit für ein selbstverantwortlich geführtes Leben und Bestehen in der…
Resolution Sonderparteitag der SVP Schweiz vom 15. Juni 2013
Die Öffentlichkeit hat der Volksschule den Auftrag erteilt, jedem Jugendlichen das Fundament zu vermitteln, das Tauglichkeit für ein selbstverantwortlich geführtes Leben und Bestehen in der Berufswelt gewährleisten soll. Die SVP trägt diesen Auftrag an die Volksschule vorbehaltlos mit. Weder von Funktionären bestimmte abstrakte Theorien noch internationale Normen dürfen Lehrpläne und Organisation der Schweizer Volksschule bestimmen. Über die Volksschule entscheiden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Rahmen der direkten Demokratie in den Kantonen und Gemeinden. Die Volksschule ist nicht Sache des Bundes.
Insbesondere die Wirtschaft benötigt dringend bedarfsgerecht ausgebildeten Nachwuchs, um im Wettbewerb bestehen zu können. Das Fundament für überdurchschnittlich befähigte Berufsleute muss aber bereits in der Volksschule gelegt werden. Deshalb verlangt die SVP folgenden Massnahmenkatalog zur Stärkung von Volksschule und Berufsbildung:
– Die KMU sind das Rückgrat unserer Volkswirtschaft und bilden rund 2 von 3 Lehrlingen aus. Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, sollen steuerlich entlastet werden.
– Das im Lehrbetrieb geltende, bewährte Prinzip «Vormachen – Nachmachen – Routine» wird von der Volksschule eher verachtet als gefördert, womit insbesondere schwächere Schüler in ihrem Fortkommen behindert werden.
– Eine Binsenwahrheit ist und bleibt, dass jene Lehrlinge den Einstieg in den Beruf leichter meistern, die im Elternhaus die Grundsätze erfolgversprechender Arbeitshaltung vermittelt erhielten: Ordnung, Sauberkeit, Sorgfalt, Fleiss, Durchhaltewillen, Anstand – sowie die Fähigkeit, erlittene Frustration positiv zu verarbeiten.
– Massgebend für die Beurteilung des Berufsbildungssystems hat allein die Beschäftigungsquote der Jugendlichen zu sein und nicht die Zahl akademischer Abschlüsse.
– Die Lehrmittel vermitteln den auf die Lernziele ausgerichteten Stoff. Sie sind mit ausreichendem Übungsmaterial für alle Begabungsstufen in der Klasse zu versehen. Freie Wahl der Lehrmittel garantiert, dass sich auf dem Markt die besten Lehrmittel durchsetzen.
– Der frühe, mit zu vielen Stunden dotierte Fremdsprachen-Unterricht hat den Realien-Unterricht in den Hintergrund gedrängt – mit fatalen Folgen. Dem stark dezimierten, in einzelnen Kantonen faktisch abgeschafften Fach «Werken» kam in der Oberstufe früher deshalb hohe Bedeutung zu, weil es sich immer wieder zeigte, dass Schüler, die intellektuell Schwierigkeiten mit dem Schulstoff bekundeten, mit der Handhabung von Werkzeugen plötzlich praktische Begabungen entdeckten, die weder ihnen selbst noch ihrem Lehrer zuvor bewusst waren.
– Lehrerinnen und Lehrer müssen wissen, was für Anforderungen Berufswelt und Wirtschaft an alle ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen. Gelegentliche Praktika von Lehrern in Betrieben der Wirtschaft fördern solche Kenntnisse entscheidend.
– Der Unterricht an der Volksschule findet in der am Ort vorherrschenden Landessprache statt. Ausländerkinder, welche die Landessprache nicht beherrschen, haben Anrecht auf maximal ein Jahr sprachlichen Intensiv-Unterricht in der Landessprache der Wohnregion. Deren Eltern haben den lückenlosen Besuch dieser Intensivkurse zu gewährleisten. Die Einteilung Fremdsprachiger in die Regelklasse erfolgt nach Absolvierung des Intensiv-Sprachunterrichts.
Nur mit einem solchen Konzept bietet die Volksschule nach dem Schulabschluss gegenüber der Berufswelt die Gewähr, dass das gemäss Lehrplan vermittelte Grundwissen und die eingeübten Grundfertigkeiten von allen Schulabgängern beherrscht werden.