Die SVP setzt sich dafür ein, dass an Leib und Leben verfolgte Menschen als Flüchtlinge aufgenommen werden – Asylbetrüger sind …
Die SVP setzt sich dafür ein, dass an Leib und Leben verfolgte Menschen als Flüchtlinge aufgenommen werden – Asylbetrüger sind aber ebenso konsequent abzuweisen – und fordert, dass die seit 2008 im Vollzug herrschenden neuen Missstände nicht weiter schön geredet werden.
1. | Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und der Bundesrat haben dafür zu sorgen, dass das vom Volk angenommene Asylgesetz von 2006 in den Kantonen und im Bundesamt für Migration (BFM) konsequent umgesetzt wird! Nur so wird der Schleppermarkt ausgetrocknet. |
2. | Wehrdienstverweigerer und Deserteure sind keine Flüchtlinge. Ist eine Rückkehr für den Moment nicht zumutbar, sind sie nur vorläufig aufzunehmen. |
3. | Die Einreichung von Asylgesuchen bei schweizerischen Auslandvertretungen ist weiterhin zu gewährleisten. Sonst kommen alle Asylsuchenden in die Schweiz, um ein Gesuch zu stellen. |
4. | Die Härtefall-Regelung ist mit klaren Bundesvorgaben zu verschärfen und zu vereinheitlichen, so dass nur krasse Notfälle in den Genuss dieser Regelung kommen. |
5. | Vorläufig Aufgenommene sind von der Sozialhilfe auszuschliessen und auf Nothilfe zu setzen. Ebenso dürfen vorläufig Aufgenommene für im Ausland lebende Kinder und weitere Angehörige keine Kinderzulagen respektive Sozialleistungen mehr erhalten. Wegen der Missbrauchsgefahr ist die Ausrichtung von Kinderzulagen und anderen Sozialleistungen ins Ausland grundsätzlich zu überprüfen. |
6. | Das Asylgesetz ist dergestalt anzupassen, dass nur noch 2-stufige Asylverfahren möglich sind. Heute führen Zweit- und Wiedererwägungsgesuche nach Abschluss des ordentlichen Asylverfahrens zu endlosen Rekursverfahren und damit zu noch mehr „Härtefällen“, die man dann nach jahrelangem Aufenthalt in der Schweiz nicht mehr zurückschicken kann, da sie den Bezug zu ihrem Heimatland verloren haben. Es ist im Interesse der Asylbewerber, dass sie rasch Gewissheit über ihren Status haben. |
7. | Im EJPD und namentlich im BFM muss wieder geführt und nicht bloss verwaltet werden. Der Druck von „oben“ auf eine rasche und konsequente Erledigung muss spürbar sein. |
8. | Asylsuchende dürfen in der Schweiz keine exilpolitische Tätigkeit verfolgen. Exilpolitische Tätigkeiten vermögen die Flüchtlingseigenschaft nicht zu begründen. |
9. | Die SVP will keine Terroristen in der Schweiz. Auslieferungsentscheide des Bundesamtes für Justiz und des Bundesgerichts müssen für das BFM und das Bundesverwaltungsgericht verbindlich sein. Deshalb darf es keine Anerkennung als Flüchtlinge für Terroristen und Mitglieder anderer gewaltbereiter Organisationen geben. |
10. | Dublin-Defizite vermindern: Um den „Lampedusa-Strom“ in die Schweiz zu brechen, müssen die Grenzübergänge zu Italien besser kontrolliert werden. Zu diesem Zweck fordert die SVP insgesamt 200-300 zusätzliche Grenzwächter (Motion Fehr 08.3510). |
11. | Bei der Rückschaffung eines Asylbewerbers in den für ihn zuständigen Dublin-Staat sind überrissene Zusatzkosten für die Schweiz zu vermeiden. Es kann nicht sein, dass für einen Asylbewerber ein Sonderflug z.B. nach Schweden organisiert und finanziert werden muss (s. Comm. des EJPD vom 2.4.2009). |
12. | Eine Legalisierung (bzw. Amnestie nach 5 Jahren) der „Sans-Papiers“ ist zu verhindern. Jeder bekannte Einzelfall ist seriös zu prüfen. Jeder „Sans-Papier“ kann Papiere beschaffen, wenn er will. |
13. | Safe Countries: Nach der Bezeichnung von Kosovo, Serbien und Burkina Faso als safe countries (verfolgungssichere Länder) muss dafür gesorgt werden, dass Asylbewerber aus diesen Ländern in ihre Heimat zurückkehren. |
14. | Den nicht kooperierenden Staaten sind Entwicklungshilfe und andere Unterstützungen zu streichen. |
Resolution beschlossen von der SVP-Delegiertenversammlung in Bern, 2. Mai 2009