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ALV – Beitragserhöhung bremsen

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist für Unternehmer und Arbeitnehmer ein zentrales Sozialwerk. Die künftige Leistungsfähigkeit ist aber gefährdet, weil sie in eine finanziell bedenkliche…

Jean-François Rime
Jean-François Rime
Nationalrat Bulle (FR)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist für Unternehmer und Arbeitnehmer ein zentrales Sozialwerk. Die künftige Leistungsfähigkeit ist aber gefährdet, weil sie in eine finanziell bedenkliche Schieflage geraten ist. Ein JA zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung am 26. September 2010 verhindert, dass die Arbeitnehmer die Schuldenlast allein tragen müssen.

Gerade der jüngste Wirtschaftseinbruch hat gezeigt, wie wichtig die Leistungen der Arbeitslosenversicherung für die Betroffenen und die Wirtschaft sind. Mit Kurzarbeitsentschädigungen sowie Taggeldern hat sie nicht nur den Arbeitslosen geholfen, sondern wesentlich zur Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts und zur Stabilisierung des Konsums beigetragen. Wir brauchen also die Leistungen dieser Versicherung.

Schutz für Beitragszahler
Die künftige Leistungsfähigkeit der ALV ist gefährdet, weil sie in eine finanziell bedenkliche Schieflage geraten ist. Sie hat in den letzten Jahren über 7 Mrd. Franken Schulden angehäuft, die nur zum Teil auf die Wirtschaftskrise zurück geführt werden kann. Das strukturelle Defizit von 1 Mrd. Franken jährlich muss unbedingt beseitigt werden! Linke und Gewerkschaften wollen dazu in bekannter Manier nur die Beiträge erhöhen und nehmen in Kauf, die Beitragszahler zusätzlich mit 1.3 Mrd. Franken zu belasten. Das kann nicht der Weg der SVP sein. Für uns kommen zusätzliche Abgaben nur in Frage, wenn sie auch nach einer kritischen Überprüfung der Leistungen zur Sanierung der ALV unerlässlich sind. Die Leistungen müssen insbesondere in einem adäquaten Verhältnis zu den Beiträgen stehen und dürfen nicht falsche Anreize für die Versicherten setzen. Die Missbräuche sind zu unterbinden.

Revisionsvorlage bietet ausgewogene Massnahmen
Die Revisionsvorlage, die am 26. September 2010 zur Abstimmung kommt, folgt unserer Linie. Sie geht die Sanierung der ALV mit einer ausgewogenen Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen an. Beitragserhöhungen von Fr. 646 Mio. – ein Teil davon als Solidaritätsprozent der Besserverdienenden! – stehen Leistungskorrekturen von Fr. 622 Mio. gegenüber. Die Taggelder werden nur noch so lange ausgerichtet, wie zuvor Beiträge bezahlt wurden. Die Leistungsdauer für Beitragsbefreite wird von 12 auf 4 Monate verkürzt. Künftig soll nur noch eine ordentliche Erwerbsarbeit den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung begründen, die Teilnahme an kantonal finanzierten Beschäftigungsprogrammen wird somit nicht mehr als Beitragszeit angerechnet. Die Eigenvorsorge wird gestärkt, in dem Personen ohne Unterhaltspflichten nach dem Einkommen abgestufte längere Wartefristen absolvieren müssen.

Junge Arbeitslose schneller wieder im Arbeitsprozess
Die Revision trägt auch der Tatsache Rechnung, dass jüngere Arbeitslose bedeutend rascher wieder eine Stelle finden und mobiler sind als andere Altersgruppen: Arbeitslose unter 25 Jahren und ohne Unterhaltspflichten erhalten nur noch max. 200 Taggelder. Zusätzlich müssen junge Arbeitslose alle Arbeiten annehmen, die für sie zumutbar sind.
JA zur Revision stärkt ALV!

Unangetastet bleiben dagegen die Höhe der Taggelder und die wichtigen arbeitsmarktlichen Massnahmen. Diese werden für über 50-jährige Arbeitslose sogar noch verstärkt. Auch nach dem revidierten Gesetz wird die Arbeitslosenversicherung somit gute Leistungen bieten und über ein starkes Instrumentarium zur Rückführung der Arbeitslosen ins Erwerbsleben verfügen. Die Sozialabbau-Vorwürfe der Linken und Gewerkschaften schiessen deshalb weit am Ziel vorbei.

Jean-François Rime
Jean-François Rime
Nationalrat Bulle (FR)
 
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