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Die Position der SVP zur Asyl-Debatte im Nationalrat

Wir informieren Sie zur heutigen Asyl-Debatte im Nationalrat: Die Position der SVP zur Situation im Asylbereich, Eintretensvotum der Fraktion, Begründung Rückweisungsantrag zum Asylgesetz.

Wir informieren Sie zur Asyl-Debatte im Nationalrat vom 9. September:

1. Die Position der SVP zur Situation im Asylbereich
2. Eintretensvotum der Fraktion
3. Begründung Rückweisungsantrag zum Asylgesetz

1. Die Position der SVP zur Situation im Asylbereich

Die aktuellen Flüchtlingsströme verbunden mit tragischen Ereignissen der letzten Wochen und Monaten müssen uns in der Asylpolitik endlich zum Umdenken bringen. Die undifferenzierte Aufnahme einer Völkerwanderung in der Schweiz und in Deutschland, die in erster Linie die Schlepper bereichert, setzt falsche Anreize, Hoffnungen und Versprechen. Je mehr Personen über das Schlepperwesen nach Europa gelangen, desto mehr werden ihnen folgen. Die Dramen werden mit einer grenzenlosen Aufnahmepolitik und den grosszügigen Unterstützungsleistungen nicht aufhören, sondern erst recht angeheizt. Wir können und dürfen nun die Diskussion nicht weiterführen wie bisher. 

Heute ist es unabdingbar, dass klar unterschieden wird, zwischen an Leib und Leben verfolgten Flüchtlingen, Kriegsvertriebenen und illegalen Migranten. 

Wir haben heute die Situation, dass unsere Asylunterbringungsplätze, wie auch unsere finanziellen und personellen Ressourcen im Asylwesen in erster Linie durch Personen ausgelastet werden, die weder an Leib und Leben verfolgt sind, noch aus einem Kriegsgebiet kommen. 38.3% aller Asylgesuche im laufenden Jahr wurden von Personen aus Eritrea eingereicht. Syrer haben hingegen nur 7,2% aller Asylgesuche ausgemacht. Doch anstatt hier ein klares Zeichen zu Gunsten von echten Flüchtlingen und zu Ungunsten von illegalen Wirtschaftsmigranten zu setzen, erhalten zwei Drittel aller Gesuchsteller entweder Asyl oder die vorläufige Aufnahme, welche in der Realität ebenfalls zu einer definitiven Aufnahme führt. 

Die Folgen – insbesondere auf längere Sicht – müssen die Gemeinden und damit die Bevölkerung tragen. Die Mehrheit der Asylsuchenden ist weder in die Gesellschaft, noch in den Arbeitsmarkt integrierbar. Die grosszügige Unterstützung umfasst nicht nur die Sozialhilfe, sondern auch umfassende Leistungen im Bereich Krankenkasse, Zahnarzt, Sprachkurse, Schulen usw. Längerfristig ist diese undifferenzierte und masslose Aufnahmepolitik für unsere Gemeinden und unser Sozialsystem finanziell nicht tragbar. Die Aushöhlung unseres Sozialsystems durch Personen, die selber keinen Rappen Steuern und Abgaben einbezahlt haben, wird über kurz oder lang zu sozialen Unruhen führen.

Im internationalen Vergleich ist die Schweiz auch 2015 immer noch bei den Spitzenreitern, was die Asylgesuchszahlen betrifft. Im Verhältnis zur Bevölkerung verzeichnete die Schweiz von Januar bis Juli 2015 doppelt so viele Asylgesuche wie der EU-Durchschnitt

Auch im Vergleich zu Deutschland hat die Schweiz seit 2010 im Verhältnis zu Bevölkerung massiv mehr Asylgesuche entgegengenommen. Um gleich viele Asylgesuche zu verzeichnen wie die Schweiz hätte Deutschland von anfangs 2010 bis Ende Juli 2015 über eine halbe Million mehr Gesuche haben müssen.

So kann es nicht mehr weiter gehen. Je länger es geht, desto wichtiger wird ein einjähriges Moratorium in Asylfragen. Das heisst, dass für mindestens ein Jahr keine neuen Asylgesuche anerkennt und vorläufige Aufnahmen mehr erteilt werden. Personen, die an Leib und Leben verfolgt sind und in die Schweiz kommen, sind befristet als Schutzbedürftige aufzunehmen. Gleichzeitig ist die Unterstützung der Kriegsvertriebenen in der Herkunftsregion (Hilfe vor Ort) auszubauen mit einer gezielten Verlagerung der heutigen Entwicklungshilfegelder. Dort kann mit einem Franken viel mehr bewirkt werden als hier, wo eine ganze Asylindustrie davon leben will. Während der Zeit des Asylmoratoriums sind innenpolitisch die richtigen Schritte einzuleiten, um die Situation wieder zu ordnen und die notwendigen Massnahmen für ein faires und konsequentes Asylwesen zu ergreifen. Dabei müssen neben der Lösung der Vollzugsprobleme (Förderung von Rückschaffungen) vor allem griffige und rasche Methoden gefunden werden, wie wirklich Verfolgte und illegale Migranten unterschieden und anders behandelt werden können. 

Dies ist umso wichtiger, da man endlich eingestehen muss, dass die Schengen-/Dublinabkommen, auf welchen die Schweizer Asylpolitik der letzten Jahre aufgebaut hat, faktisch gestorben sind. Die Schweizer Asylpolitik muss nun wieder eigenständig gesteuert werden, verbunden mit systematischen Grenzkontrollen, um illegale Grenzübertritte zu verhindern. 

Unsere gesetzlichen Grundlagen würden heute ausreichen, um eine faire und konsequente Asylpolitik durchzusetzen. Insbesondere betreffend Eritreer haben wir einen klaren Volksentscheid. In einer Referendumsabstimmung hat der Stimmbürger im Juni 2013 klar bestätigt, dass Wehrdienstverweigerung keine Flüchtlingseigenschaft ist. Trotzdem erhält heute – zwei Jahre später – immer noch rund die Hälfte aller Eritreer die Flüchtlingseigenschaft anerkannt. Die andere Hälfte erhält eine vorläufige Aufnahme, was de facto heisst, dass alle ebenfalls für immer hier bleiben. 

Doch anstatt diese gesetzlichen Grundlagen endlich konsequent umzusetzen, will nun der Bundesrat mit der vorliegenden Asylgesetzrevision das Asylverfahren noch attraktiver für illegale Migranten machen. Die vorgeschlagenen Massnahmen – unbeschränkter Ausbau der Unterkünfte (notfalls durch Enteignungen in den Gemeinden) und bedingungslose Gratisanwälte für alle Asylsuchenden – tragen nichts zur Lösung des Problems bei. Indem die Vorlage die Attraktivität der Schweiz weiter steigert, wird sie genau das Gegenteil bewirken und die illegale Wirtschaftsmigration und das menschenverachtende Schlepperwesen noch stärker anheizen.  

2. Eintretensvotum der Fraktion

Die Position der SVP zur heutigen Debatte im Nationalrat. Eintretensvotum der Fraktion auf Geschäft 14.063 von Heinz Brand, Fraktionssprecher.

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin
Geschätzte Ratskolleginnen und Ratskollegen

Die aktuellen Flüchtlingsströme verbunden mit tragischen Ereignissen der letzten Wochen und Monaten müssen uns in der Asylpolitik zu einem Umdenken bringen. Die zurzeit stattfindende Aufnahme einer Völkerwanderung, die in erster Linie die Schlepper bereichert, setzt falsche Anreize und Hoffnungen. Je mehr Personen, die mittels Schleppern nach Europa gelangen, desto mehr werden ihnen folgen. Die Dramen werden mit einer grenzenlosen Aufnahmepolitik nicht aufhören, sondern erst recht angeheizt. 

In der aktuellen Diskussion ist es umso wichtiger, dass klar unterschieden wird zwischen an Leib und Leben verfolgten Flüchtlingen nach Genfer Konvention, Kriegsflüchtlingen und illegalen Wirtschaftsmigranten. 

Wir haben heute die Situation, dass unsere Asylunterkünfte wie auch unsere finanziellen und personellen Ressourcen im Asylwesen massgeblich durch Personen aufgebraucht werden, die weder an Leib und Leben verfolgt sind noch aus einem Kriegsgebiet kommen. Rund 40% aller Asylgesuche im laufenden Jahr wurden von Personen aus Eritrea eingereicht, Syrer machen hingegen nur rund 7% aller Asylgesuche aus. 

Unsere gesetzlichen Grundlagen würden heute ausreichen, um eine faire und konsequente Asylpolitik durchzusetzen. Insbesondere betreffend Eritreer haben wir in einer Refernedumsabstimmung 2013 klar bestätigt, dass Wehrdienstverweigerung keine Flüchtlingseigenschaft ist. Trotzdem erhält heute immer noch rund die Hälfte aller Eritreer die Flüchtlingseigenschaft. Die andere Hälfte bleibt als vorläufig Aufgenommene hier, was de facto bedeutet, dass sie ebenfalls für immer hier bleiben. 

Doch anstatt die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen konsequent umzusetzen, will der Bundesrat mit der vorliegenden Asylgesetzrevision das Asylverfahren nochmals grundlegend umbauen. Ziel soll sein, eine längst erwartete Verfahrensverkürzung endlich zu erreichen. Die Fraktion der SVP hat grundlegende Zweifel, ob der vorgeschlagene Weg mit den in Aussicht genommenen Massnahmen zielführend ist. Sie lehnt deshalb die vorgeschlagene Gesetzesrevision ab und beantragt, auf das Geschäft nicht einzutreten, eventualiter die Vorlage zur Verbesserung und Ergänzung an den Bundesrat zurückzuweisen. Dies im wesentlichen mit folgenden Begründungen:

Die vorliegende Gesetzesrevision basiert auf zwischenzeitlich völlig überholten und für die Schweiz wesentlich ungünstigeren Rahmenbedingungen. Geht man gemäss Botschaft davon aus, dass 40% der Fälle als Dublin-Fälle erledigt werden können und damit entsprechend weniger Unterkunftskapazitäten benötigt, muss nach dem Scheitern des Schengen/Dublin – Vertrages, welches mittlerweile zumindest im Ausland endlich zugegeben wird, zur Kenntnis genommen werden, dass diese massgebliche Fallkategorie auf eine marginale Bedeutung geschrumpft ist. Die Folgen sind ein zusätzlicher Bedarf an Unterkünften, die wohl mehrheitlich weiterhin von den Kantonen bereit zu stellen sind.
Es ist müssig festzuhalten, dass bei diesen Veränderungen im Mengengerüst auch die finanziellen Folgen der Gesetzesrevision, wie sie in der Botschaft dargelegt sind, kaum mehr zutreffen dürften. Die in der Botschaft angestellte Kostenberechnung geht bereits ohne diese Veränderungen von kühnen Annahmen aus. Mit diesen Veränderungen im Mengengerüst dürfte die Wirtschaftlichkeit der getroffenen Regelung aber erst recht in Frage gestellt sein und deshalb die berechtigte Frage nach günstigeren Lösungsvarianten aufwerfen.

Die vollständige Ausrichtung des schweizerischen Asylverfahrens auf die Schengen/Dublin-Verträge hat sich im Übrigen als eklatanter Fehlentscheid erwiesen. Während sich andere Staaten kaum um die Anwendung dieser staatsvertraglichen Bestimmungen bemühen, hat die Schweiz zahlreiche Bestimmungen ihres Asylrechts aufgegeben. Die Folge dieser Anpassungen ist eine zusätzlicher Verlust an Handlungs-und Interventionsmöglichkeiten.

Das vorgeschlagene Verfahren ist von einem beispiellosen Detailierungsgrad und Perfektionsstreben geprägt, welches auf der Annahme ganz bestimmter Fallkonstellationen beruht. Dabei haben die Erfahrungen in der Vergangenheit, aber ganz besonders die aktuellsten Ereignisse, nur allzu deutlich gezeigt, dass das zuständige Staatssekretariat die Verfahren den jeweils aktuellen Verhältnissen anpassen können muss. Dies wird mit dem gewählten Hightech-Verfahren wohl nicht mehr möglich sein.
 
Die vorliegende Gesetzesrevision basiert auf einem idealisierten Verfahrenskonzept aus Holland. Die von der Verwaltung immer wieder gepriesenen Vorteile dieses Verfahrens erwiesen sich bei einem Augenschein vor Ort als wenig überzeugend. Zwar konnten die Verfahren innerhalb einer kürzeren Frist als in der Schweiz abgeschlossen werden. Dem nachfolgenden Vollzug scheint man aber in Holland nicht die notwendige Beachtung zu schenken und auch von wirksamen Zwangsmassnahmen abzusehen. Der Abschluss eines Verfahrens ohne nachfolgende Vollzugskontrolle macht aber kaum Sinn. Wenig überzeugend ist sodann auch die übernommene Beistellung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung, welche in Holland zu einer Beschwerdequote von über 90% beiträgt. Auch wenn die Beschwerdequote im Testzentrum von Zürich glücklicherweise noch weit von dieser Höhe entfernt ist, wird damit klar erkennbar, welche Risiken mit einer solchen Regelung eingegangen werden.
Die SVP lehnt die vorgesehene Beistellung einer bedingungslosen unentgeltlichen Rechtsvertretung im Übrigen auch aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Sie ist einerseits ein beispielloser Misstrauensbeweis gegenüber der eigenen Verwaltung. Anderseits erhalten damit Asylsuchende im Schweizer Rechtssystem mehr Rechte als Schweizer, was nicht hinnehmbar ist.

Die Realisierung des neuen Verfahrens setzt den Bau zahlreicher neuer Verfahrenszentren voraus. Die abschliessende Errichtung und Inbetriebnahme dieser Zentren und damit das landesweite Funktionieren der neuen Verfahren erfordert offensichtlich nochmals mehrere Jahre. Seit dem Erkennen des Handlungsbedarfs bis zur Lösung des Problems vergehen damit nahezu zehn Jahre, was nach Auffassung der SVP inakzeptabel ist. Darüber hinaus muss zur Realisierung der gewählten Unterbringungskonzepte ein Plangenehmigungsverfahren verbunden mit der Einräumung von Enteignungsrechten eingeführt werden. Eine derart weitgehende Beeinträchtigung der Eigentumsgarantie oder gar Beschränkung demokratischer Recht für diesen Zweck lehnt die SVP aus grundsätzlichen Überlegungen kategorisch ab. Es kann und darf nicht sein, dass Schweizer Bürger zwangsweise Grund und Boden zur Lösung von Asylproblemen hergeben müssen.

Die schweizerische Asylgesetzgebung dient bekanntlich zur Schutzgewährung vor staatlicher Verfolgung und zur Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention. Sie ist kein Instrument zur Bewältigung von Massenfluchten. Und sie ist erst recht keine Grundlage zur Aufnahme einer grossen Anzahl von illegalen Wirtschaftsmigranten, die in der Schweiz unter dem Vorwand staatlicher Verfolgung Schutz suchen. Das Asylgesetz enthält auf der Grundlage von Art. 4 Regelungen, welche eine vorübergehende Aufnahme von Personen aus Kriegsgebieten ermöglichen würden. Die fraglichen Bestimmungen wurden vor Jahren einzig mit dem Ziel in das Asylgesetz aufgenommen, Personen ohne zusätzliche Belastung des Asylverfahrens während einiger Zeit Schutz zu gewähren. Die fraglichen Bestimmungen wurden bislang noch nie zur Anwendung gebracht, wofür offenbar auch unbefriedigende gesetzliche Detailregelungen die Schuld tragen. Die SVP bedauert es, dass die Gelegenheit der vorliegenden Gesetzesrevison verpasst wurde, um die fraglichen Regelungen einer Verbesserung zu unterziehen. 

Bedauerlicherweise wurde auch die Gelegenheit zur Korrektur von anderen Regelungsdefiziten im Rahmen dieser Gesetzesrevision unterlassen. Dazu gehört etwa die Neuregelung der Kostentragung anerkannter Flüchtling und namentlich der vorläufig aufgenommenen Personen. Das neue Asylrecht bringt bedauerlicherweise aber auch keine erkennbaren Verbesserungen beim Wegweisungsvollzug und keine Stärkung der inneren Sicherheit. In den letzten Jahren wurden die Voraussetzungen zum Vollzug negativer Asylentscheide auf Druck der EU sukzessive angehoben. Anstatt diese bedauerliche Fehlentwicklung zu korrigieren, belässt man es in der Gesetzesvorlage mit den getroffenen, namentlich für die Kantone folgenschweren Neuregelungen. Auch bei der Verbesserung der inneren Sicherheit, welche immer wieder durch Personen des Asylbereichs beeinträchtigt wird, bringt die Vorlage kaum Verbesserungen. Die Kombination einer offenen Unterbringungseinrichtung in Verbindung mit der Anordnung von Rayonbeschränkungen dürfte kaum die erwartete Verbesserung bringen. Im Gegenteil, die in Aussicht genommene Regelung dürfte mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden sein, welcher aber nicht die erhoffte Wegsperrung deliktscher oder dissozialer Personen des Asylbereichs und die erwartete Beruhigung der Bevölkerung bringt.

Im Lichte dieser bereits erkannten Regelungsdefizite haftet dem totalrevidierten Asylrecht damit auch im Falle einer Zustimmung durch die Räte der Nimbus einer unausgeglichenen und teilweise lückenhaften Gesetzgebung an, welche selbst Bereiche mit dringlichem Handlungsbedarf nicht oder nicht mit der notwendigen Konsequenz angeht. 

„Eintreten bringt nichts, nicht Eintreten auch nichts“, diese bedauerliche Feststellung wurde vor rund zwanzig Jahren genau an dieser Stelle im Rahmen der Eintretensdebatte zu einer früheren Asylgesetzrevision gemacht. Mit der vorliegenden Gesetzesrevision droht sich die Geschichte zu wiederholen. Sicher ist einzig, dass die anvisierte Gesetzesrevision massive Mehrkosten beim Personal und bei der Infrastruktur zur Folge haben wird ohne dass der anvisierte Erfolg garantiert ist. Für den Fall, dass der Rat auf die Vorlage eintritt, legt die SVP Fraktion zahlreiche Verbesserungsvorschläge vor. Ich möchte Sie im Interesse der Sache dringend bitten, diese Vorschläge zumindest einer sachlichen Prüfung zu unterziehen und diesen im Interesse einer Lösung eines wichtigen innenpolitischen Problems zuzustimmen.

3. Begründung Rückweisungsantrag

Begründung der SVP für die Rückweisung des Geschäfts 14.063: Referat von Heinz Brand, Fraktionssprecher SVP.

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen

Ich habe Sie bereits in meinem vorangehenden Referat darauf hingewiesen, dass wichtige, ja grundlegende anstehende Probleme des Asylbereichs mit dieser Gesetzesvorlage nicht gelöst werden können – ja sich sogar noch verschärfen. 

Ich beantrage deshalb namens der SVP Fraktion, die Vorlage zur Ergänzung und  Verbesserung an den Bundesrat zurückzuweisen und zwar – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – in folgenden Bereichen:

Die Ereignisse dieses Jahres, namentlich aber der letzten Monate und Wochen zeigen mit aller Deutlichkeit, dass bisher noch nie dagewesene Menschenströme in Richtung Europa unterwegs sind. Bei aller Grosszügigkeit, bei aller Menschlichkeit ist es für unsere kleine Schweiz unrealistisch, all diese Hoffnungen und Wünsche der Menschen, die hier in unserem Land ein besseres Leben suchen, zu erfüllen. Es ist deshalb wichtig, klare Gruppen zu definieren und eindeutige Kriterien zur Aufnahme zu formulieren. Besonderer Handlungsbedarf besteht bei der Regelung von Personen, die aus Regionen kommen, in welchen Krieg oder bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen. Für diese Kategorie von Menschen sieht das geltende Recht den Status der Schutzbedürftigen vor. Dieser Status nützt allerdings wenig, wenn er nie zur Anwendung gelangt. Er ist deshalb ohne Aufschub den veränderten Verhältnissen anzupassen und endlich anzuwenden.

Ebenfalls keinen Aufschub mehr erträgt die Ablösung des Status der vorläufigen Aufnahme. Mit Blick auf die starke Zunahme dieser Bewilligungen, die grossen Integrationsschwierigkeiten dieser Personen und damit letztlich den enormen finanziellen Auswirkungen für die Kantone und Gemeinden ist diese Problematik unverzüglich anzugehen. Ein Verzicht auf die Lösung dieser Problematik im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision heisst, das Problem auf Jahre hinaus auf die lange Bank zu schieben, was unverantwortlich ist.

Es ist längst erkannt, dass der Zustrom von Asylsuchenden durch ein gut funktionierendes Schleppersysteme aktiv gefördert und wirksam unterstützt wird. Die bedingungslose, undifferenzierte Aufnahmepolitik der Schweiz und gewisser EU-Staaten sind Wasser auf die Mühlen der menschenverachtenden Schlepper. Im Rahmen der geltenden Gesetzesrevision ist daher nicht nur eine Symptombekämpfung vorzunehmen, sondern es ist ebenso die Bekämpfung der Schleppernetzwerke mit gleicher Intensität anzugehen. Die SVP Fraktion verlangt, dass die Vorlage mit wirksamen Bestimmungen zur Bekämpfung des Schlepperwesens und zur Senkung der Attraktivität der Schweiz für illegale Migranten ergänzt wird. 

Die Vorlage in dieser Form lässt nicht nur das verpönte Schlepperunwesen unberührt, sondern enthält auch kaum neue und griffige Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung. Im Gesetzesentwurf ist offenbar lediglich die Fairness der Verwaltung ein grosses Problem. Von den Asylsuchenden selbst ist die Beachtung fairer Umgangsregeln offenbar nach wie vor kein Thema. Wenn wir tatsächlich ernst genommen werden wollen als Aufnahmestaat, ist auch von den Asylsuchenden mehr Kooperation und Engagement zu verlangen und dessen Verweigerung im neuen Recht angemessen zu sanktionieren. Es kann und darf nicht sein, dass sich die Behörden von Bund und Kantonen ohne jedwelche Folgen für die Asylsuchenden anlügen und hintergehen lassen müssen. Auch in diesen Bereichen verlangt die SVP – Fraktion eine erkennbare Nachbesserung der Vorlage.

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist mit ausserordentlich hohen Investitionskosten verbunden. Wenn überhaupt, rechtfertigen sich diese nur, wenn das geplante System auch tatsächlich einmal planmässig funktioniert. Ob dies aber der Fall ist, ist aufgrund der jüngsten Entwicklung höchst zweifelhaft. Bei einem weitgehenden Wegfall der Dublin-Fälle und damit dem Ausbleiben der „kostengünstigen Fälle“ kommen erhebliche Zweifel auf, ob auch die angestellte Betriebsrechnung tatsächlich noch stimmt. 
Die SVP-Fraktion ist klar der Meinung, dass die Vorlage aufgrund der neusten Entwicklungen im Migrationsbereich nochmals auf ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden muss.

Ein Stiefkind dieser Vorlage ist der Vollzug. Die Vorlage enthält keine signifikanten Instrumente und Massnahmen zur Verbesserung der angespannten Vollzugssituation. Wer weiss, dass er trotz negativem Asylentscheid nicht ausgeschafft wird, geht keinerlei Risiken ein, wenn er die Schweiz als Asyldestination wählt. Deshalb führen gerade die Defizite im Vollzugsbereich zu einer besonderen Attraktivitätssteigerung unseres Landes. Mit Inkrafttreten der Dublin III – Verordnung Mitte Jahr hat sich die Vollzugssituation im Gegenteil namentlich für die Kantone nochmals massiv erschwert. Eine derartige Gesetzgebung läuft den nationalen Bemühungen zur Verbesserung der allgemeinen Vollzugssituation und damit der aktuellen Gesetzesrevision diametral zuwider. Die vorliegende Revision enthält keine Ansätze zur Kompensation dieser Regelungsdefizite, was nach Auffassung der SVP-Fraktion unbedingt im Rahmen einer Ergänzung der Vorlage zu korrigieren ist. Dabei ist zu prüfen, inwiefern nicht ein einheitliches Vollzugsverfahren einzuführen ist, welches in allen Kantonen uneingeschränkte Geltung hat. 

Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang weiterhin die unbefriedigende Praxis bei der Ausrichtung der Nothilfe. Was nützen all unsere Anstrengungen zur Bekämpfung des Asylmissbrauchs, die Bemühungen zur Beschleunigung der Asylverfahren oder die Koordination der Vollzugsbemühungen, wenn abgewiesene Asylsuchende, die sich mit List und Renitenz einer zwangsweisen Ausschaffung zu entziehen vermögen, schliesslich mit der unbefristeten Ausrichtung von Nothilfeleistungen honoriert werden. Die SVP Fraktion ist klar der Meinung, dass auch das geltende Nothilferegime im Rahmen der vorliegenden Gesetzesrevision nochmals überprüft werden muss. 

Ich komme zum Schluss. Die vorliegende Gesetzesrevision ist unvollständig, klammert die wesentlich Probleme aus und setzt falsche Anreize. Namens der SVP – Fraktion stelle ich deshalb Antrag auf Rückweisung, damit die aufgezeigten Probleme im Rahmen der eingeleiteten Gesetzesrevision einer Lösung zugeführt werden können.

 
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