Seit Jahren werkt der Bundesrat an einer Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) mit der Begründung, das angeblich viel zu hohe Preisniveau in der Schweiz zu senken…
Seit Jahren werkt der Bundesrat an einer Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) mit der Begründung, das angeblich viel zu hohe Preisniveau in der Schweiz zu senken und den Wettbewerb zu stärken. Doch der Kern der Vorlage, die einseitige Einführung des sogenannten Cassis-de-Dijon Prinzips ist ebenso gefährlich wie unüberlegt.
Mit den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU wurden bereits für viele Bereiche der Produktion und des Handels technische Hemmnisse wie beispielsweise Herstellungs- oder Vermarktungsvorschriften abgebaut bzw. harmonisiert. Wie nicht anders erwartet, hat meistens die Schweiz autonom ihr Recht und ihre Vorschriften angepasst. Mit der einseitigen Einführung des Cassis-de-Dijon Prinzips sollen nun allfällige Einfuhrbarrieren bei den übrigen, noch nicht vertraglich geregelten Produkten beseitigt werden.
Praktisch bedeutet dies, dass jedes Produkt, welches in der EU, im EWR oder auch nur in einem einzelnen Mitgliedsland rechtmässig im Handel ist, automatisch auch in der Schweiz angeboten und verkauft werden darf. Hingegen dürfen Schweizer Produkte nicht automatisch in der EU, im EWR oder in einem einzelnen Mitgliedsland angeboten oder verkauft werden, sondern müssen dort weiterhin erst bürokratische Hürden und Bewilligungsverfahren überwinden. Mit diesem erneuten Akt der unterwürfigen Anpassung wird der Bundesrat viele Schweizer Unternehmen, vornehmlich solche, die für den einheimischen Markt produzieren, in Schwierigkeiten und Not bringen. Der Schweizer Markt kann mit ausländischen Produkten überschwemmt werden, ohne dass den hiesigen Herstellern gleichwertige Exportchancen gewährt werden.
Die zunächst wohlklingende Senkung des Preisniveaus werden wir mit dem bitteren Preis von Produktionsrückgang, Unternehmensschliessungen und dem Verlust von Arbeitsplätzen teuer bezahlen. Deshalb bekämpft die SVP diese Vorlage und verlangt vom Bundesrat, Gegenrecht für die Schweiz einzufordern. Fairer Wettbewerb heisst, gleichlange Spiesse zu besitzen.
Bern, 18. April 2009