Medienmitteilung

IV: Halbpatzige Sanierungsvorschläge des Bundesrates

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum ersten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision eröffnet. Allerdings ist diese Vorlage viel eher im Hinblick auf die Abstimmung vom 27. September 2009 als…

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum ersten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision eröffnet. Allerdings ist diese Vorlage viel eher im Hinblick auf die Abstimmung vom 27. September 2009 als im Sinne einer umfassenden Sanierung dieses Sozialwerks zu sehen. Nur so ist zu erklären, dass der Bundesrat nur halbpatzige Vorschläge präsentiert und deren Inkrafttreten erst noch zum Grossteil auf 2018 hinausschiebt. Die SVP erachtet dieses Vorgehen als völlig ungenügend. Denn die IV kann ausgabenseitig – ohne eine Erhöhung der Mehrwertsteuer – saniert werden.

Bereits im März 2006 hat die SVP an einer Pressekonferenz ihre Forderungen bezüglich einer 6. IV-Revision vorgestellt. Insbesondere verlangte die Partei bereits damals eine strikte, ausgabenseitige Sanierung dieses Sozialwerkes, welches aufgrund des stetigen Leistungsausbaus immer mehr zu einer „Komplementär-Sozialhilfe“ für schlecht integrierte Ausländer und Scheininvalide verkommen ist. Mit der Eröffnung der Vernehmlassung nimmt sich der Bundesrat nun also endlich einer alten Forderung der SVP an. Einzelne Vorschläge, wie etwa die systematische Überprüfung der Renten bei somatoformen Schmerzstörungen (dies wurde von der SVP-Fraktion in der Motion 09.3405 auch so verlangt), zielen in die richtige Richtung. Das gesamte Massnahmenpaket jedoch geht viel zu wenig weit. Es braucht nun rasch weitere Sanierungsschritte.

Die SVP fordert deshalb, dass dieses erste Massnahmenpaket per dringlichen Bundesbeschluss sofort umgesetzt und bereits jetzt auch der zweite Teil der IV-Sanierung angepackt wird. Ein weiterer Aufschub dieser längst notwendigen Sanierung ist inakzeptabel. Es kann nicht angehen, dass die Steuerzahler für den Reformunwillen des Bundesrates, welcher die Auswirkungen der Reformen erst 2018 in Kraft treten lassen will, mit rund 1.2 Milliarden Franken pro Jahr die Zeche bezahlen müssen. Statt der Steuererhöhung sind daher weitere, Sanierungsvorschläge in die Revision aufzunehmen, um die Ausgaben schneller zurückzufahren. Das vom Bundesrat avisierte Ziel von 570 Millionen Franken genügt nicht. Insbesondere die Missbrauchsfälle bei der IV müssen konsequenter bekämpft werden. Zudem gibt es auch bei den unklaren IV-Ursachen und in vielen grossen Gemeinden, in welchen oft Sozialhilfeempfänger in die IV abgeschoben werden, weiterhin grosse Sparpotentiale. Die SVP wird im Rahmen der Vernehmlassung zusätzliche Vorschläge präsentieren, welche es möglich machen, die IV zu sanieren, ohne die Steuerzahler zur Kasse zu bitten.

Bern, 17. Juni 2009

 
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