Medienmitteilung

Bundesanwaltschaft: Staat im Staat!

Die Reaktion des Bundesrats in Bezug auf die aufgetauchten Akten im Fall Tinner zeigt erneut die unglaubliche Führungsschwäche dieses Gremiums. Anstatt dass der Bundesrat eine…

Die Reaktion des Bundesrats in Bezug auf die aufgetauchten Akten im Fall Tinner zeigt erneut die unglaubliche Führungsschwäche dieses Gremiums. Anstatt dass der Bundesrat eine Disziplinaruntersuchung gegen die Bundesanwaltschaft anordnet, hält er eine Aussprache mit der Geschäftsprüfungsdelegation ab. Die Tatsache jedoch, dass die Bundesanwaltschaft eine einstimmig beschlossene, klare Anweisung des Bundesrates, die Akten zu vernichten, nicht ausgeführt hat, erfordert schärfere Massnahmen: Die SVP verlangt die Einleitung eines Disziplinarverfahrens, die Einsetzung eines ausserordentlichen Bundesanwalts sowie den Rücktritt des amtierenden Bundesanwalts.

Der Bundesrat hat die Bundesanwaltschaft Ende 2007 angewiesen, sämtliche Akten im Verfahren gegen die Gebrüder Tinner zu vernichten. Wenn nun die Bundesanwaltschaft Ende Dezember 2008 festgestellt hat, dass sich in ihren Archiven noch Kopien befinden, lässt dies nur zwei Schlüsse zu: Entweder wurde die Anordnung des Bundesrates bewusst nicht ausgeführt oder die Bundesanwaltschaft hat eine riesige Unordnung in ihren Akten, was die Sicherheit in unserem Land massiv gefährdet. So oder so fordert die SVP, dass der Bundesrat unverzüglich eine Disziplinaruntersuchung anordnet, wie es dazu kommen konnte, dass die Bundesanwaltschaft plötzlich feststellt, solche Akten immer noch zu besitzen. Der Bundesanwalt hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen den Willen der Landesregierung verstossen und muss deshalb zurücktreten.

Nicht nur der Fall Tinner, sondern auch das von der Bundesanwaltschaft eingefädelte Komplott gegen den damaligen Bundesrat Christoph Blocher sowie der seit bald sieben Jahren hängige Fall Hollenweger zeigen, wie sich die Staatsanwaltschaft als Dunkelkammer der Nation und zunehmend als Staat im Staat gebärdet. Wenn sich eidgenössische Untersuchungsrichter gefälschte Faxe zusenden, um Angeklagte bewusst anzuschwärzen, ohne dass dies sofortige Folgen hat, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet und die Sicherheit der Bürger vor der investigativen Eigeninitiative der Behörden in alarmierendem Ausmass gefährdet.

Bern, 2. April 2009

 

 
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