Themen
Aussenpolitik
Medienmitteilung

Die Guillotine-Klausel: Eine bundesrätliche Lügengeschichte

(SVP) Die wiederholte Drohung von Seiten der Befürworter der Personenfreizügigkeit, allen voran des Bundesrates, dass ein Nein zur Personenfreizügigkeit am 8. Februar das Ende der Bilateralen I…

Die wiederholte Drohung von Seiten der Befürworter der Personenfreizügigkeit, allen voran des Bundesrates, dass ein Nein zur Personenfreizügigkeit am 8. Februar das Ende der Bilateralen I bedeute, basiert auf Lügen. Es gibt keinen Kündigungsautomatismus aufgrund dieser Abstimmung. Was die SVP schon seit Beginn der Kampagne erklärte, wird nun auch von Rechtsexperten bestätigt!

Vom Westschweizer Radio RSR wurde die Angstmacherei der Befürworter in der Nachrichtensendung „Le journal à 12h30″ vom 12. Januar einmal mehr völlig undifferenziert aufgenommen und wiedergegeben. Die SVP-Position, welche die Möglichkeit einer Auftrennung der beiden Vorlagen aufzeigt, wird vorschnell als „Fiktionspolitik“ abgetan. Diese Berichterstattung ist unsachlich und falsch. Ein Volks-Nein hätte keinesfalls eine automatische Kündigung der bilateralen Verträge zur Folge, die so genannte Guillotine-Klausel kann nämlich nur greifen, wenn einer der Vertragspartner mindestens ein Abkommen der bilateralen Verträge (Bilaterale I) explizit aufkündigt. Weder unser Bundesrat noch die EU haben ein Interesse eine solche Kündigung auszusprechen und unsere Regierung erhält vom Volk bei einem Nein zum undemokratischen Paket auch keinen entsprechenden Auftrag, hier biegt der Bundesrat sich eine eigene Wahrheit zurecht. Vielmehr müsste das Nein als demokratisches Mandat verstanden werden, die beiden Vorlagen aufzutrennen und die Bedingungen für eine Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien neu zu verhandeln.

Die Guillotine-Klausel ist, wie von der SVP immer schon angeprangert, nichts weiter als ein Argument der Angst, welches der Bundesrat und unsere EU-Turbos nur zu gerne zum eigenen Nutzen einsetzen. So wurde die SVP-Haltung in den letzten Tagen auch von diversen Staatsrechtsexperten verschiedener Universitäten bestätigt: Ein Nein am 8. Februar führt nicht zum automatischen Ende des bilateralen Weges (vgl. Andreas Kley und Jörg Paul Müller in der Mittelland Zeitung vom 08.01.2009).

Dieses falsche Argument wird von den Befürwortern der Vorlage dennoch weiter hochgehalten. Das Volk soll mit Lügen dazu gebracht werden, der verfassungswidrig verknüpften Vorlage und damit einer gefährlichen Freizügigkeitspolitik zuzustimmen. Die SVP fordert die Bundesrätinnen Calmy-Rey, Leuthard und Widmer-Schlumpf auf, ihre auf Halbwahrheiten und Lügen basierende Staatspropaganda-Kampagne umgehend zu stoppen. Das Volk hat das Recht auf eine neutrale und objektive Information. Der Entscheid vom 8. Februar darf nicht von unwahren Argumenten und haltloser Angstmacherei beeinflusst werden. Wohin ist unsere Demokratie denn gekommen, wenn die Stimmbürger ihrer Regierung nicht mehr vertrauen können?

Bern, 12. Januar 2009

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden