Die Rechtskommission des Ständerates hat SVP-Parteipräsident Toni Brunner heute, im Zusammenhang mit der vom Nationalrat beantragten Aufhebung der Immunität, angehört. Toni Brunner wies einmal mehr…
(SVP) Die Rechtskommission des Ständerates hat SVP-Parteipräsident Toni Brunner heute, im Zusammenhang mit der vom Nationalrat beantragten Aufhebung der Immunität, angehört. Toni Brunner wies einmal mehr auf die eklatanten Verfahrensfehler hin. Er ist in keinem Dokument je als Beschuldigter bezeichnet, sondern wurde immer nur als Auskunftsperson befragt. Zur Wahrung seiner verfassungsmässigen Rechte hat Nationalrat Brunner deshalb eine Beschwerde an das Bundesstrafgericht eingereicht.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat letztes Jahr wegen Amtsgeheimnisverletzung Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Ausserdem wurden gegen verschiedene Journalisten aufgrund der Veröffentlichung von Dokumenten aus amtlichen, geheimen Verhandlungen Verfahren eingeleitet. Daraufhin setzte der Bundesrat Pierre Cornu als ausserordentlichen Bundesstaatsanwalt ein. Dieser hat Nationalrat Brunner, damaliges GPK-NR Mitglied, als Auskunftsperson befragt. Herr Cornu hat das Ermittlungsverfahren ohne ein konkretes Gesuch um Aufhebung der Immunität an den Präsidenten des Nationalrates weitergeleitet.
In der Herbstsession hat der Nationalrat dann vorab aus politischen Gründen die Immunität von Parteipräsident Toni Brunner aufgehoben. Heute wurde Nationalrat Brunner deshalb in der Rechtskommission des Ständerates angehört. Im Rahmen der Anhörung hielt Nationalrat Brunner an seinem Standpunkt fest, dass er bisher nicht als Beschuldigter in einem Strafverfahren, sondern immer nur als Auskunftsperson befragt worden ist. Dies hat zur Folge, dass die Voraussetzungen für die Aufhebung der relativen Immunität gemäss Art. 17 des Parlamentsgesetzes nicht erfüllt sind. Nationalrat Brunner hat diesen Standpunkt bereits vor der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vertreten, die jedoch in der Sache keine Antwort gegeben hat. Der Nationalrat hat sich in der Folge in der Herbstsession ebenso wenig damit auseinandergesetzt.
Weil bis anhin weder die Rechtskommission des Nationalrats, noch der Nationalrat selbst die rechtsstaatlichen Grundlagen beachtet haben, ist Toni Brunner nun mit einer Beschwerde an des Bundesstrafgericht gelangt. Mit der Beschwerde macht der Präsident der SVP Schweiz die Verletzung des Anspruchs auf ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren geltend. Die verfassungsmässigen Rechte, das heisst Anspruch auf rechtliches Gehör und faires Verfahren, wurden ihm nicht gewährt. Der ausserordentliche Bundesstaatsanwalt Cornu hätte nach Abschluss seiner Ermittlungen als beauftragtes Organ an den Eidgenössischen Untersuchungsrichter gelangen müssen und wäre dabei verpflichtet gewesen, einen Beschuldigten und die ihm vorgeworfene Tat genau zu bezeichnen (Art. 108 Abs. 1 des Gesetzes über die Bundesstrafrechtspflege, BStP). Der Untersuchungsrichter hätte in der Folge bei der Bundesversammlung die Ermächtigung zur Aufhebung der Immunität zur Einleitung eines Strafverfahrens einholen müssen. Vorliegend hat also der Bundesstaatsanwalt eine unzulässige Verfahrensabkürzung genommen, gegen welche Nationalrat Brunner nun Beschwerde eingereicht hat.
Bern, 27. Oktober 2008