Der Nationalrat hat heute die Immunität von Nationalrat Toni Brunner aufgehoben. Dabei handelt es sich um eine rein politisch motivierte Vorverurteilung, um den SVP Präsidenten und damit die…
(SVP) Der Nationalrat hat heute die Immunität von Nationalrat Toni Brunner aufgehoben. Dabei handelt es sich um eine rein politisch motivierte Vorverurteilung, um den SVP Präsidenten und damit die gesamte Partei in Verruf zu bringen. Die SVP-Fraktion sieht in diesem Vorgehen eine krasse Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze; sie lehnte die Aufhebung der Immunität klar ab.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat letztes Jahr wegen Amtsgeheimnisverletzung Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Ausserdem wurden gegen verschiedene Journalisten wegen der Veröffentlichung von Dokumenten aus amtlichen, geheimen Verhandlungen Verfahren eingeleitet. Daraufhin setzte der Bundesrat Pierre Cornu als ausserordentlichen Bundesstaatsanwalt ein. Dieser hat Nationalrat Toni Brunner, damaliges GPK-NR Mitglied, als reine Auskunftsperson angehört. Herr Cornu hat das Ermittlungsverfahren ohne ein konkretes Gesuch um Aufhebung der Immunität an den Präsidenten des Nationalrates weitergeleitet. Aus heiterem Himmel wurde daraufhin ein Verfahren auf Immunitätsaufhebung eingeleitet. Dies widerspricht geltendem Recht.
Art. 17 Abs. 2 des Parlamentsgesetzes macht klar, dass nur bei einem Beschuldigten die Immunität aufgehoben werden kann. Der Parteipräsident der SVP ist jedoch vom zuständigen Staatsanwalt Cornu gar nie als Beschuldigter bezeichnet worden. Diese Art von politischer Instrumentalisierung des Parlamentsgesetzes ist einzigartig in der Parlamentsgeschichte der Schweiz. Die Rechtsstaatlichkeit wird von den Regierungsparteien mit Füssen getreten. Es ist geradezu willkürlich, dass der Nationalrat und vor ihm bereits die Rechtskommission es bewusst unterlassen haben, die kompletten Akten der Staatsanwaltschaft zu studieren und Toni Brunner das Akteneinsichtsrecht zu gewähren, sowie die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Verfahren im Detail zu prüfen. Damit haben sich die Kommission und der Nationalrat praktisch selber zum Staatsanwalt gemacht. Wo bleibt da die Gewaltentrennung?!?
Im Gegensatz zu Frau Meier-Schatz und vielen anderen Mitgliedern im Parlament hat Toni Brunner keine vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit getragen – eine selektive Wahrnehmung der Rechtsgleichheit.
Hoch lebe die Achtung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips durch die Regierungsparteien!
Bern, 1. Oktober 2008