Medienmitteilung

Politische Abrechnung mit der SVP

Die Rechtskommission entscheidet heute darüber, ob die parlamentarische Immunität von Nationalrat Toni Brunner aufzuheben sei. Dies, obwohl der SVP Präsident in der Affäre um den GPK-Bericht vom…

(SVP) Die Rechtskommission entscheidet heute darüber, ob die parlamentarische Immunität von Nationalrat Toni Brunner aufzuheben sei. Dies, obwohl der SVP Präsident in der Affäre um den GPK-Bericht vom Staatsanwalt bisher weder beschuldigt noch eine Voruntersuchung gegen ihn eröffnet worden ist.

Stellungnahme von Toni Brunner, Präsident SVP Schweiz:
„Ich war heute an eine Sitzung der Rechtskommission des Nationalrates vorgeladen. Während dieser Aussprache habe ich den Eindruck erhalten, dass es in der vorliegenden Frage vorwiegend um eine politische Angelegenheit und eine Abrechnung mit der SVP geht. Ich rechne deshalb damit, dass die Rechtskommission Antrag auf Aufhebung meiner Immunität stellt. Nachstehend überlasse ich ihnen meine Ausführungen, die ich vor der Kommission gemacht habe:

Am 10. Juni 2008 wurde ich vom Sekretariat der Rechtskommission mündlich informiert, dass ich heute vor der Rechtskommission des Nationalrates zu erscheinen habe. Gegenstand sei das Verfahren um Aufhebung meiner Immunität betreffend der Anzeige der GPK NR vom 6. September und 5. Oktober 2007. Dieses Verfahren wurde eröffnet und ich zitiere „gegen diverse Journalisten wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) und gegen unbekannte Täterschaft wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB)“. Herr Staatsanwalt Pierre Cornu hat mich als Auskunftsperson zu einem Termin aufgeboten, wo ich auch erschienen bin. Ich halte fest, dass ich dort lediglich als Auskunftsperson aufgeboten wurde und nicht als Beschuldigter. Auch heute noch bin ich in diesem Geschäft nicht Beschuldigter und auch nicht in dieser Eigenschaft vor dieser Kommission erschienen.
Mit Schreiben vom 6. Mai 2008 an den Präsidenten des Nationalrats trifft der a.o. Staatsanwalt gewisse Feststellungen über meine Position in diesem Geschäft. Die Frage, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, lässt er ausdrücklich offen und er stellt auch nicht Antrag gegen mich als Beschuldigten ein Verfahren zu eröffnen oder die Immunität aufzuheben.
Wie mein Rechtsanwalt, Dr. Peter Bratschi, mit Schreiben vom 22. Mai 2008 ausführlich dargelegt hat, ist der Wortlaut des Parlamentsgesetzes unmissverständlich. Gemäss Art. 17 ParlG kann die Immunität eines Parlamentariers nur aufgehoben werden, wenn das Ratsmitglied von der zuständigen Behörde – vorliegend durch den a.o. Staatsanwalt – formell als beschuldigt bezeichnet wird. Wie erwähnt, bin ich im vorliegenden Verfahren nicht Beschuldigter, sondern lediglich Auskunftsperson und konnte dementsprechend auch keine Parteirechte ausüben. Insbesondere erhielt ich bis anhin keine Akteneinsicht.

Abschliessend noch eine Bemerkung:
Unkorrekt und unkollegial finde ich die Art, wie die Öffentlichkeit über dieses Geschäft informiert worden ist. Trotz der Zusicherung der Kommission für Rechtsfragen am Schluss eines Briefes vom 10. Juni 2008 wurde die Mitteilung den Medien zugespielt, was in bekannter Manier zu vorverurteilenden Schlagzeilen geführt hat. Dies alles, ohne dass ich überhaupt je beschuldigt wurde und das Verfahren gegen unbekannte Täterschaft läuft! Ich bin nicht Jurist, aber hier will mir scheinen, stimmt etwas Grundlegendes nicht.
Aufgrund der fehlenden Voraussetzung zur Aufhebung meiner parlamentarischen Immunität halte ich vollumfänglich an dieser fest.“

Da es sich um ein laufendes Geschäft handelt, sind weitere materielle Erklärungen zur Zeit weder von der SVP noch von Toni Brunner möglich.

Bern, 19. Juni 2008

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden