Die SVP fordert vom Bundesrat, die Volksabstimmung über die Personenfreizügigkeit bereits am 30. November 2008 anzusetzen. So würde genügend Zeit verbleiben, um nach einer allfälligen Ablehnung der…
(SVP) Die SVP fordert vom Bundesrat, die Volksabstimmung über die Personenfreizügigkeit bereits am 30. November 2008 anzusetzen. So würde genügend Zeit verbleiben, um nach einer allfälligen Ablehnung der verknüpften Paketlösung und vor Ablauf der mit der EU vereinbarten Frist, über eine neue, nicht verknüpfte Vorlage zur Weiterführung abzustimmen.
Mit der Verknüpfung der beiden Vorlagen zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf die neuen Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien, hat die Mehrheit des Parlaments das Volk entmündigt. Die Stimmbürger können nicht differenziert über zwei unterschiedliche Fragen abstimmen, obwohl ihnen dies immer wieder versprochen wurde. Dieses Vorgehen der CVP-Links-Mehrheit im Parlament ist undemokratisch und unhaltbar. Man verabschiedet Entscheide hinter dem Rücken der Bürger und entzieht dem Volk seine direktdemokratischen Rechte. Dieses Vorgehen erinnert an die Vorgehensweisen in der EU, deren massive Demokratiedefizite hinreichend bekannt sind.
Die SVP unterstützt die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Ländern, lehnt die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien aber ab. Der Zentralvorstand hat deshalb bereits im Mai beschlossen, im Falle einer Verknüpfung der Vorlagen gezwungenermassen das Referendum gegen diese Paketlösung zu ergreifen. Eine unverfälschte Willensäusserung des Volkes ist nach der undemokratischen Verknüpfung jedoch nicht mehr gewährleistet.
Es gibt allerdings noch eine Möglichkeit, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen dem Volk so vorgelegt wird, dass eine differenzierte Antwort auf die zwei Fragen möglich ist. Der Bundesrat muss die Abstimmung über die Paketlösung auf den 30. November 2008 ansetzen. Damit kann sichergestellt werden, dass nach einer allfälligen Ablehnung genügend Zeit verbleibt, um eine neue, nicht mit der Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien verknüpfte Vorlage zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit zu erarbeiten und erneut dem Referendum zu unterstellen. Diese zweite Abstimmung könnte noch vor Ablauf der mit der EU vertraglich vereinbarten Frist am 31. Mai 2009 zur Abstimmung kommen.
Die SVP fordert den Bundesrat deshalb auf, entgegen seiner bisher geäusserten Absicht die Abstimmung über das Referendum zur Personenfreizügigkeit nicht erst 2009, sondern auf November 2008 festzulegen. Die Regierung hat diesbezüglich ja bereits einen Entscheid vor der Sommerpause in Aussicht gestellt. Jetzt ist es an der Zeit zu handeln!
Bern, 17. Juni 2008