Themen
Aussenpolitik
Medienmitteilung

SVP Bekämpft Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien

Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien ist nicht im Interesse der Schweiz. Profitieren würde lediglich die EU. Aus diesem Grund müssen in dieser Sache auch schweizer…

(SVP) Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien ist nicht im Interesse der Schweiz. Profitieren würde lediglich die EU. Aus diesem Grund müssen in dieser Sache auch schweizerische Forderungen eingebracht werden, insbesondere bezüglich der Respektierung der schweizerischen Steuersouveränität. Wird die Ausdehnung ohne entsprechende Garantien der EU genehmigt, ergreift die SVP das Referendum.

Die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU und dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien wurden vom Bundesrat in einer einzigen Botschaft, jedoch in zwei separaten Bundesbeschlüssen verabschiedet. Mit diesem Vorgehen wollte es der Bundesrat dem Volk ermöglichen, im Fall eines Referendums getrennt über die beiden Vorlagen abzustimmen. Im Ständerat hat die Mitte-Links-Koalition aus FDP, CVP, SP und Grünen in einem demokratisch und rechtsstaatlich total unhaltbaren Vorgang diese beiden Vorlagen in einen einzigen Bundesbeschluss zusammengefasst. So wird das Volk betrogen, weil es nicht getrennt über diese beiden völlig unterschiedlichen Fragen abstimmen kann. Offensichtlich befürchten die Regierungsparteien, dass das Schweizer Volk gegen die Personenfreizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien stimmen würde, weil es ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit und der Kriminalität kommen sieht. Die SVP verurteilt diese undemokratischen Machenschaften scharf, die zur Entmündigung des Volkes führen. Für die SVP ist es zentral, dass sich das Volk zu diesen beiden Vorlagen differenziert äussern kann.

Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien bringt der Schweiz kaum einen Nutzen. Die SVP lehnt daher deren bedingungslose Genehmigung ab. Zuerst muss die EU eine undwiderrufliche, verbindliche und schriftliche Erklärung über die Respektierung der schweizerischen Steuersouveränität abgeben.

Für den Fall, dass das Parlament die Vorlage zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien genehmigt, bevor diese Bedingung erfüllt ist, folgte der Zentralvorstand den Entscheiden der SVP-Fraktionssitzung von Schaffhausen und fasste heute Nachmitttag in Zürich folgende Beschlüsse:

  1. Die SVP ergreift das Referendum gegen die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien.
  2. Falls die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die beiden neuen EU-Mitgliedsländer und die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Mitgliedsländern in zwei separaten Beschlüssen vorgelegt werden, verzichtet die SVP auf ein Referendum gegen die Weiterführung.
  3. Falls die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die beiden neuen EU-Mitgliedsländer und die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Mitgliedsländern in einem einzigen Beschluss vorgelegt werden, ist die SVP gezwungen, gegen das Gesamtpaket das Referendum zu ergreifen.

Zürich, 17. Mai 2008

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden