Der Zentralvorstand der SVP Schweiz hat heute über die Eröffnung eines Ausschliessungsverfahrens gegen die SVP Graubünden befunden. Er folgte dem Antrag des Leitenden Ausschusses und stimmte mit 84…
(SVP) Der Zentralvorstand der SVP Schweiz hat heute über die Eröffnung eines Ausschliessungsverfahrens gegen die SVP Graubünden befunden. Er folgte dem Antrag des Leitenden Ausschusses und stimmte mit 84 zu 13 Stimmen für die Eröffnung des Verfahrens.
Frau Widmer-Schlumpf, Mitglied der SVP Graubünden, hat hinter dem Rücken der SVP mit dem politischen Gegner ihre Wahl in den Bundesrat vorbereitet, um unseren eigenen amtierenden und zur Wiederwahl nominierten Bundesrat aus dem Amt zu drängen. Damit hat sie ihre Eigeninteressen klar über die Interessen der Partei gestellt und den Parteiinteressen in grober Weise zuwidergehandelt. Zudem hat sie die SVP in schwerwiegender Weise hinters Licht geführt, indem sie der SVP-Parteispitze mehrmals zugesichert hat, sie werde eine allfällige Wahl in den Bundesrat nicht annehmen.
Die Wahl von Frau Widmer-Schlumpf in den Bundesrat ist ein Vorfall von gesamtnationaler Bedeutung. Die SVP Graubünden als Sektion der SVP Schweiz ist deshalb ebenso betroffen wie die Gesamtpartei. Es wäre die Aufgabe der Sektion Graubünden gewesen, in dieser Angelegenheit im Interesse und im Sinne der Gesamtpartei zu handeln. Die SVP Schweiz hat deshalb der SVP Graubünden, gestützt auf den ZV-Beschluss vom 4. April 2008, bis zum 30. April 2008 Frist angesetzt, um ein solches Ausschliessungsverfahren gegen Frau Widmer-Schlumpf zu eröffnen.
Die gesetzte Frist ist abgelaufen, ohne dass die SVP Graubünden tätig geworden und zur Aufbereitung des Vorgangs Hand geboten hätte. Sie weigert sich insbesondere, ein Ausschliessungsverfahren gegen Frau Widmer-Schlumpf durchzuführen, in welchem die Sachlage hätte aufgearbeitet werden können. Die SVP Graubünden hat demnach den Treuebruch von Frau Widmer-Schlumpf gedeckt.
Aus diesem Grund hat der ZV heute die Eröffnung des Ausschliessungsverfahrens gegen die SVP Graubünden beschlossen. Leitender Ausschuss und Zentralvorstand werden voraussichtlich am 1. Juni, selbstverständlich nach Anhörung der betroffenen Kantonalpartei, über deren Ausschliessung befinden.
Zürich, den 17. Mai 2008