Ein dreister Fall von erschlichenen Sozialleistungen, der gestern von der Polizei aufgedeckt wurde, hat heute noch eine zusätzliche Dimension erhalten. Der im Kanton St.Gallen verhaftete IV…
(SVP) Ein dreister Fall von erschlichenen Sozialleistungen, der gestern von der Polizei aufgedeckt wurde, hat heute noch eine zusätzliche Dimension erhalten. Der im Kanton St.Gallen verhaftete IV-Betrüger, welcher seit 2004 über 310’000 Franken unrechtmässig bezogen hat, war ein eingebürgerter Serbe. Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel schlechter Einbürgerungsentscheide und ein zusätzlicher Grund für ein Ja zur Volksinitiative „Für demokratische Einbürgerungen“.
Der 59-jährige Mann, der gemäss Pressemitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 6.5.2008, seit Jahren eine Invalidität vorgetäuscht und damit über 310’000 Franken erschlichen hat, bezog seit 4 Jahren eine Rente und war zu 100% invalid geschrieben. Bis zu seiner Pensionierung wären auf dieselbe Weise noch rund 470’000 Franken zusätzlich ausbezahlt worden, wäre er nicht überführt worden. Nach umfangreichen Ermittlungen stellte die Kantonspolizei Zürich nun fest, dass die Invalidität in betrügerischer Weise vorgetäuscht wurde und der mutmassliche Betrüger in der Lage gewesen sei, grosse Gegenstände oder schwere Möbel problemlos selber zu tragen. Darüber hinaus habe er mit Personen- oder Lieferwagen Strecken von nahezu 2’000 Kilometern zurücklegen können.
Beim in der Pressemitteilung der Kantonspolizei Zürich lediglich als „Schweizer“ beschriebenen Tatverdächtigen handelt es sich in Tat und Wahrheit um einen eingebürgerten Serben, wie die Kantonspolizei Zürich heute gegenüber der SVP bestätigte. Nur dank einem Tipp aus der Bevölkerung an die SVP flog auf, dass es sich um einen Eingebürgerten handelt. Wieder einmal verschleiert man in den Berichterstattungen zu diesem Sozialmissbrauch die wahre Herkunft des Täters. Diese Desinformation führt zu einer mangelhaften Information der Öffentlichkeit. Die SVP fordert deshalb die zuständigen Behörden auf, entsprechende Migrationshintergründe in den Medienmitteilungen transparent zu erwähnen.
Ausserdem wird durch den aktuellen Fall wieder einmal aufgezeigt, wie unvorsichtig die Entscheide in der heutigen Einbürgerungspraxis gefällt werden. Auch Menschen, die eine IV-Rente beziehen und nicht für sich selber sorgen können, erhalten das Schweizer Bürgerrecht. Dies liegt unter anderem daran, dass aufgrund eines drohenden Gerichtsverfahrens durch das Rekursrecht der Kandidaten, heute im Zweifel eingebürgert wird.
Dies zeigt deutlich, wie wichtig ein klares Ja zur Einbürgerungsinitiative am 1. Juni ist. Denn mit der Annahme der Einbürgerungsinitiative der SVP erhalten die Gemeinden wieder das letzte Wort bei Einbürgerungsentscheiden. Schliesslich kennen die Gemeindebürger die Verhältnisse und den Charakter der Einbürgerungskandidaten besser als weltfremde Gerichte und Verwaltungsinstanzen. Die endgültige Entscheidung, wer Schweizer werden soll und wer nicht, muss ein politischer Entscheid bleiben und darf nicht zum Verwaltungsakt verkommen.
Bern, 7. Mai 2008