Der Positionswechsel des Bundesrates bezüglich der Initiative zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Verbandsbeschwerderecht ist unserer…
(SVP) Der Positionswechsel des Bundesrates bezüglich der Initiative zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Verbandsbeschwerderecht ist unserer Rechtsordnung jedoch derart fremd und schränkt die Verfügungsfreiheit des Eigentümers so stark ein, dass dessen grundsätzliche Aufhebung angezeigt ist. Die SVP wird deshalb anlässlich der parlamentarischen Beratung der Volksinitiative einen Gegenvorschlag zur vollständigen Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts einbringen.
Das Privateigentum verdient Rechtsschutz. Deshalb stehen denjenigen, die in ihrer Stellung als Eigentümer Immissionen von Bauprojekten befürchten, Rechtsmittel zur Verfügung. Das gehört sich so in einem Rechtsstaat. Es ist aber grundsätzlich wider die Rechtsordnung, eine Auswahl von Verbänden exklusiv zu privilegieren und ihnen das Recht einzuräumen, anstelle der Betroffenen ein Rechtsmittel zu ergreifen. Denn so verliert das Rechtsmittel seine ursprüngliche Bedeutung: es dient nicht mehr dem Eigentumsschutz, sondern es wird zum politischen Instrument. Davon profitieren weder immissionsbedrohte Eigentümer noch die Umwelt, davon profitieren lediglich die begünstigten Verbände. Das Verbandsbeschwerderecht ist nicht anderes als ein politisches Machtmittel; ein Vetorecht ausserparlamentarischer Organisationen. Das aber widerspricht unserer Rechtsauffassung.
Die SVP fordert deshalb, den Eigentumsschutz den Eigentümern und den Naturschutz dem Gesetzgeber zu überlassen. Umweltverbände haben ihre Interessen im politischen Prozess einzubringen, genauso wie alle anderen Interessensverbände auch. Es gibt keinen Grund, ihnen eine juristische Sonderbehandlung zu gewähren – selbst dann nicht, wenn sie ihre Rechtsprivilegien nicht zu einer sturen Verhinderungspolitik missbrauchten. Das Verbandsbeschwerderecht ist deshalb vollständig abzuschaffen: die Initiative ist im Ansatz richtig, lässt aber störende Ordnungswidrigkeiten bestehen; ihre Urheber haben wohl ein Problem erkannt, ihre eigenen Überlegungen jedoch nicht zu Ende gedacht. Dies zu korrigieren steht nun an. Die SVP wird sich in der parlamentarischen Beratung für einen Gegenvorschlag einsetzen, der das Verbandsbeschwerderecht vollumfänglich beseitigt und damit sämtliche rechtlichen Vorzugsbehandlungen bestimmter Verbände ausschliesst.
Bern, 3. Mai 2007