Die SVP ist befriedigt, dass der Bundesrat heute eine Verkürzung der Einbürgerungsfristen abgelehnt hat. Die Tatsache, dass immer mehr Gewaltdelikte geschehen, bei denen Ausländer beteiligt sind…
(SVP) Die SVP ist befriedigt, dass der Bundesrat heute eine Verkürzung der Einbürgerungsfristen abgelehnt hat. Die Tatsache, dass immer mehr Gewaltdelikte geschehen, bei denen Ausländer beteiligt sind, die erst kürzlich eingebürgert wurden, lässt den Schluss zu, dass insgesamt immer unsorgfältiger mit dem Bürgerrecht umgegangen wird. Die Einbürgerung wird zu einem Verwaltungsakt degradiert. Die Einbürgerungszahlen steigen. Letztes Jahr waren es schon gegen 50’000. Jetzt zeigen sich die schlimmen Folgen dieser politischen Fehlentwicklung.
Drei Vorlagen hat das Schweizer Stimmvolk bereits abgelehnt, welche erleichterte Einbürgerungen forderten. Jetzt hat auch der Bundesrat entschieden, dass es bei Einbürgerungen keine weiteren Erleichterungen geben soll. Im Gegenteil: Bundesrat Christoph Blocher fand eine Mehrheit dafür, dass mit unwahren Angaben erschlichene Einbürgerungen auch nach acht Jahren noch nichtig erklärt werden können. Bisher betrug diese Frist nur fünf Jahre. Das ist ein weiterer Beitrag zur Bekämpfung des Missbrauchs beim Bürgerrecht.
Die hohe Zahl eingebürgerter Ausländer unter den Vergewaltigern von Rhäzüns, Steffisburg, Zürich-Seebach und Schmitten zeigt, dass mit der stark steigenden Zahl an Einbürgerungen in unserem Land die Fehlerquote steigt. Anstatt das Stimmvolk in den Gemeinden über Einbürgerungen abschliessend befinden zu lassen, werden diese zu reinen Verwaltungsakten.
Immer mehr schlecht oder gar nicht integrierte Ausländer erhalten den Schweizer Pass. Hier muss das Volk in den nächsten Jahren dringend Gegensteuer geben. Diese Gelegenheit hat es bei der Abstimmung über die SVP-Einbürgerungsinitiative, welche verlangt, dass der Entscheid über Einbürgerungen auf Stufe der Gemeinde gefällt werden soll und nicht etwa durch irgendwelche Integrationsbeamten. Zudem soll der Einbürgerungsentscheid (etwa einer Gemeindeversammlung) abschliessend sein und nicht mehr vor Gericht angefochten werden können. Denn das Stimmvolk an der Basis bürgert nur Personen ein, die es kennt und welche sich in der Gemeinschaft einer Gemeinde bewährt haben.
Bern, 9. März 2007