Ausländer sollen in der Schweiz auch dann noch als Flüchtlinge anerkannt werden, wenn sie zuvor in einem EU- oder EWR-Staat erfolglos um Asyl ersucht haben. Mit diesem Entscheid setzt sich die…
(SVP) Ausländer sollen in der Schweiz auch dann noch als Flüchtlinge anerkannt werden, wenn sie zuvor in einem EU- oder EWR-Staat erfolglos um Asyl ersucht haben. Mit diesem Entscheid setzt sich die Asylrekurskommission nicht nur über den Kern des Asylgesetzes hinweg, über welches das Volk vor nicht einmal zwei Monaten abgestimmt hat, sondern widerspricht auch dem Schengen/Dublin-Prinzip. Das Parlament muss das Unwesen dieser Kommission dringend stoppen. Dieser Skandal wird an einer der nächsten Sitzungen der SVP Fraktion thematisiert.
Laut Artikel 32 des Asylgesetzes ist auf Asylgesuche von Personen grundsätzlich nicht einzutreten, wenn sie in einem Staat der EU oder des EWR bereits einen ablehnenden Asylentscheid erhalten haben. Zu diesem Gesetz hat das Volk vor ein paar Wochen wuchtig Ja gesagt. Jetzt kommt die Asylrekurskommission und fällt selbstherrlich einen anders lautenden Grundsatzentscheid, wonach „diese Bestimmung nicht so absolut gelten soll“.
So nicht! Schon letztes Jahr, bei der Abstimmung über das Dublin-Abkommen, versprach man dem Volk, das Asylwesen werde mit der EU koordiniert, dadurch gäbe es weniger Flüchtlinge, Kosteneinsparungen und alles werde effizienter. Bei der Asylgesetz-Abstimmung im September dieses Jahres bekräftigte das Volk die Haltung, nicht auf Asylgesuche einzutreten, wenn diese bereits in einem anderen EU- oder EWR-Land abgelehnt wurden. Diese Regelung ist ein zentraler Bestandteil unseres Asylgesetzes. An diesen vom Volk beschlossenen Grundsatz hat sich die Asylrekurskommission zwingend zu halten. Die Asylrekurskommission ist nicht Gesetzgeber, sie hat die Gesetze zu befolgen und anzuwenden. Und sie hat den Volkswillen zu respektieren. Es geht nicht an, dass die Asylrekurskommission die Schleusen gegenüber Flüchtlingen von sich aus öffnet.
Solche eigenmächtigen Interpretationen von staatlichen Instanzen müssen unterbunden werden. Die SVP wird das weitere Vorgehen an einer der nächsten Fraktionssitzungen thematisieren und in der Wintersession im Parlament entsprechend vorstellig werden.
Bern, 16. November 2006