Die soeben in die Vernehmlassung geschickte Tierschutzverordnung zeigt es einmal mehr: Auf der einen Seite das Ziel, die Landwirtschaft dem Markt zu überlassen und die Aufforderung an die Bauern…
(SVP) Die soeben in die Vernehmlassung geschickte Tierschutzverordnung zeigt es einmal mehr: Auf der einen Seite das Ziel, die Landwirtschaft dem Markt zu überlassen und die Aufforderung an die Bauern, entsprechend tätig zu sein; auf der anderen Seite ständig neue Auflagen und Gesetze, die solche Absichten zunichte machen. Die SVP wehrt sich dagegen, dass der Landwirtschaft mit immer neuen Vorschriften noch der letzte unternehmerische Spielraum genommen wird.
Mit der viel gepriesenen unternehmerischen Freiheit der Landwirtschaft ist es nicht weit her. Ständig neue Verordnungen und Gesetze, welche die Kosten in die Höhe treiben, erschweren die Rahmenbedingungen der Bauern immer mehr. So bahnt sich mit der Totalrevision der Tierschutzverordnung insbesondere für Tiermäster ein neues Desaster an. Aufgrund von unverhältnismässig teuren und fragwürdigen Studien will der Bundesrat u. a. die Mindestflächen für Mastmunis um ca. 40 Prozent erhöhen. Diese auch für den Tierschutz nichts bringenden baulichen Veränderungen würden eine kostendeckende Rindviehmast für nahezu die Hälfte der Mäster verunmöglichen. Die ständig ändernden Vorschriften im baulichen Tierschutz führen zu hohen Investitionen, die nicht abgeschrieben werden können und die Betriebe während Jahrzehnten belasten.
Die SVP wird deshalb die im Entwurf der Tierschutzverordnung vorgesehenen Verschärfungen, die mit teuren Investitionen und höherem Arbeitsaufwand der Nutztierhalter verbunden sind, bekämpfen. Dies umso mehr, als das Parlament im verabschiedeten Tierschutzgesetz vom Dezember 2005 in Bezug auf die Landwirtschaft keine Änderungen beschlossen hat. Der Tierschutz und insbesondere die Qualität des Vollzugs sind in der Schweiz im internationalen Vergleich bereits sehr hoch. Es kann nicht angehen, dass die Schweizer Landwirtschaft aufgrund von immer neuen Vorschriften und Regelungen die Produktion verteuern muss, während Produkte, welche unter fraglichen Tierschutzbedingungen hergestellt worden sind, ohne weiteres importiert werden können.
Die SVP setzt sich dafür ein, dass Sparbemühungen im Bereich Landwirtschaft inskünftig voll auf die Verwaltung gerichtet werden. Bei fünf für die Landwirtschaft zuständigen Bundesämtern scheint das eine nicht mehr zu wissen, was das andere tut. Wenn heute das BLW Unternehmertum um jeden Preis propagiert während das BVT alles tut, um dies zu verhindern, wird sich ein einziges „Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung“ auf eine Variante beschränken – und auch die entsprechenden Folgen tragen müssen. Die SVP nimmt Bundesrätin Leuthard, welche sich für klar für eine unternehmerische Landwirtschaft ausgesprochen hat, beim Wort und hofft, dass sich das Eidgenössische Volkswirschaftsdepartement unter neuer Führung auch entsprechend verhalten wird.
Bern, 8. August 2006