Wochenlang benutzte der SonntagsBlick (SoBli) den Fall der Asylbewerberin Chinbat Solongo, um gegen das revidierte Asylgesetz Stimmung zu machen, über das wir im September abstimmen. Jetzt wissen…
(SVP) Wochenlang benutzte der SonntagsBlick (SoBli) den Fall der Asylbewerberin Chinbat Solongo, um gegen das revidierte Asylgesetz Stimmung zu machen, über das wir im September abstimmen. Jetzt wissen wir, dass sich der SoBli von den Gegnern des Asylgesetzes missbrauchen liess. Denn an der Geschichte der angeblich minderjährigen Mongolin stimmt rein gar nichts. Alle Angaben waren erstunken und erlogen, um in der Schweiz Asyl zu erschwindeln. Der Fall steht exemplarisch für die Missbräuche im Asylwesen und für die Notwendigkeit des neuen Asylgesetzes.
Als 14jährige soll Chinbat Solongo mit ihrer Schwester durch eine Schlepperorganisation in die Schweiz gebracht worden sein, schrieb der SoBli. Es folgten die Asylgesuche. Das Gesuch von Chinbat Solongo wurde von den Behörden abgelehnt. Wochenlang führte der SoBli eine Kampagne gegen die Asylbehörden, um Stimmung gegen das Asylgesetz zu machen. Auch die Flüchtlingshilfe, die Sendung „Club“ des Schweizer Fernsehens und die Kirche nahmen sich des Themas an. Die Asylbehörden des zuständigen Kantons Graubünden und des Bundes standen unter Dauerkritik. Doch jetzt brach das Kartenhaus in sich zusammen.
Wie die Bündner Behörden informiert haben, handelt es sich bei Chinbat Solongo nicht um ein minderjähriges Waisenkind. Sie ist nicht etwa 17, sondern schon 21 ½ Jahre alt. Im Weiteren ist Solongo nicht mit ihrer Schwester in die Schweiz gekommen, sondern mit einer ihr nicht verwandten Person. Es ist auch eine Lüge, dass Solongo im Heimatland niemanden mehr habe und keine Kontakte dorthin pflege. Immerhin schickte sie Geld aus der Schweiz an eine Frau in der Monglolei, die sich als ihre Mutter herausstellte. Und als „Krönung“ der Lügengeschichte fanden die zuständigen Asylbehörden heraus, dass die Asylbewerberin nicht einmal Chinbat Solongo heisst, sondern Solongo Bold. Die Asylbewerberin ist somit kein echter Flüchtling, hat gelogen und nicht mit den Behörden kooperiert. Die Ausschaffung ist ein richtiger Entscheid.
Es handelt sich hier um einen klaren Fall von Asylmissbrauch. Mit dem neuen Asylgesetz wird es möglich, dass Gesuchsteller ohne Identitätspapiere, die ihre Personalien verschleiern und nicht mit den Behörden kooperieren, sehr schnell einen Nichteintretensentscheid erhalten. Damit können solche Fälle künftig entschieden werden, bevor sich die betreffenden Personen jahrelang ungerechtfertigt auf Kosten der Steuerzahler in der Schweiz aufgehalten haben. Der Fall „Solongo“ ist somit ein exemplarischer Fall, warum man Ja zum Asylgesetz stimmen muss. Denn mit dem Gesetz werden Missbräuche bekämpft und dadurch die humanitäre Tradition der Schweiz gestärkt.
Bern, 7. Juli 2006