Die SVP lehnt die von Bundesrat Deiss vorgeschlagene Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ab. Es kann nicht angehen, dass das Gewerbe durch kartellistische und bürokratische…
(SVP) Die SVP lehnt die von Bundesrat Deiss vorgeschlagene Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ab. Es kann nicht angehen, dass das Gewerbe durch kartellistische und bürokratische Gesetze immer mehr behindert wird. Dass Grossveranstaltungen innovativen Unternehmungen Chancen für einen wirtschaftlichen Erfolg eröffnen, ist grundsätzlich zu begrüssen.
Die Diskussion des so genannten „Ambush-Marketing“ (unerlaubtes „Trittbrettfahren“ mit Werbung rund um einen Grossanlass) ist nicht neu. Dass ein solcher Tatbestand bisher keine Aufnahme in einem Gesetz gefunden hat, ist namentlich auf die zentrale Bedeutung der Wettbewerbsfreiheit in der Schweiz zurück zu führen. Nun, auf Wunsch eines privaten Vereins, willfährig die Gesetzesmaschinerie in Gang zu setzen ist falsch. Unser Rechtssystem – und besonders die Wirtschaft – leiden zunehmend an der mangelnden Qualität der Gesetzgebung und der sich daraus ergebenden Bürokratie.
Mit der genannten Vorlage wäre es Dritten grundsätzlich untersagt, in ihrer Werbung auf Sportveranstaltungen und Anlässe Bezug zu nehmen. Dies jedoch ist, so lange es sich nicht um eine Täuschung handelt, kein unlauterer Wettbewerb. Der Täuschungstatbestand wiederum ist bereits vom geltenden Gesetz erfasst.
Dass zahlreiche Unternehmer bestrebt sein werden, im Umfeld der Euro 08 Geld zu verdienen, ist begrüssenswert und für den Wirtschaftsstandort erfreulich. Die notwendigen Regeln liegen vor. Umso bedenklicher ist, welch unausgereifte und unüberlegte Vorlagen aus dem EVD präsentiert werden. Es ist nicht zuletzt diese kleinkrämerische Mentalität des EVD, welche Innovation und Wirtschaftswachstum behindert.
Bern, 9. Juni 2006