Der ständige Druck der SVP zur Abschaffung des Verbandesbeschwerderechts zeigt Wirkung. Bauprojekte sollen künftig durch Umweltverbände nicht mehr ungerechtfertigt verzögert oder gar verhindert…
(SVP) Der ständige Druck der SVP zur Abschaffung des Verbandesbeschwerderechts zeigt Wirkung. Bauprojekte sollen künftig durch Umweltverbände nicht mehr ungerechtfertigt verzögert oder gar verhindert werden. Der Ständerat folgte damit weitgehend einem Vorstoss von Hans Hofmann (SVP, ZH). Mit den vorgeschlagenen Einschränkungen der Beschwerdemöglichkeiten ist ein erster Schritt Richtung Abschaffung dieses Bremsklotzes getan. Doch es braucht noch mehr!
Umweltorganisationen müssen die Gerichts- und Parteikosten künftig selber tragen, wenn sie eine Beschwerde bis vors Bundesgericht ziehen und dort unterliegen. Nach den Beschlüssen des Ständerates sind zudem nur noch gesamtschweizerisch tätige Organisationen zur Beschwerde berechtigt. Die SVP begrüsst diese Beschlüsse des Ständerats. Die Einschränkungen werden jedoch noch zu wenig zur Lösung der wegen Rekursen und Beschwerden blockierten Bauvorhaben beitragen.
Das Gesamtvolumen blockierter Bauvorhaben beläuft sich auf sage und schreibe 25 Mrd. Franken. Dies hat Auswirkungen auf über 80’000 Arbeitsplätze. Die Fälle des verhinderten Zürcher Fussballstadions oder des blockierten IKEA-Möbelhauses im Aargau sind lediglich die prominente Spitze eines gewaltigen Eisbergs. Sie zeigen jedoch die verheerende Wirkung des missbrauchten Beschwerderechts.
Die SVP hält deshalb an ihrer Forderung fest, das Verbandsbeschwerderecht ersatzlos aufzuheben, damit die Schweiz ihre Standortvorteile wieder leben kann.
Bern, 7. Oktober 2005