Bei der Abstimmung über das Rassendiskriminierungsgesetz wurde dem Volk 1994 versprochen, dass dieses nur angewendet würde, wo die Öffentlichkeit von diskriminierenden Äusserungen in hohem Masse…
(SVP) Bei der Abstimmung über das Rassendiskriminierungsgesetz wurde dem Volk 1994 versprochen, dass dieses nur angewendet würde, wo die Öffentlichkeit von diskriminierenden Äusserungen in hohem Masse tangiert sei. Das Bundesgericht hat nun in einem Urteil eine geschlossene Gesellschaft als öffentlich taxiert. Das ist einer der grössten Eingriffe in die Freiheit und Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, den das Bundesgericht je vorgenommen hat.
Das Rassendiskriminierungsgesetz (Strafgesetzbuch, Art. 261bis) steht schräg in der Gesetzeslandschaft, da es die Meinungsäusserungsfreiheit der Schweizerinnen und Schweizer einschränkt. Zudem ist es wohl jenes schweizerische Gesetz, welches den grössten Ermessensspielraum zulässt. Die Frage, ob eine diskriminierende Äusserung im öffentlichen oder privaten Rahmen stattgefunden hat, beschäftigte die Gerichte ständig.
Mit dem jüngsten Urteil des Bundesgerichts wird das Recht auf Privatsphäre faktisch ausgeschaltet. Alle Versammlungen sind damit nämlich öffentlich erklärt worden, beispielsweise auch jene von Vereinen. Und das in einem Land wie die Schweiz, mit einem derart reichhaltigen Vereinsleben.
Das Gesetz entspricht definitiv nicht mehr jener Vorlage, über die das Volk im Jahr 1994 abstimmen konnte. Das Bundesgericht greift mit dieser Gesetzesverschärfung erneut in die Politik ein und hilft indirekt mit, sozialistische Ideen umzusetzen (Stichwort: Der Staat ist überall).
Die SVP verlangt eine Überarbeitung des Rassendiskriminierungsgesetzes durch das Parlament. Zudem wird sich die SVP in der Fraktion und im Parteivorstand eingehend über das Bundesgericht unterhalten. Mit einschneidenden Konsequenzen bei der nächsten Wahl des Bundesgerichts muss gerechnet werden.
Bern, 16. August 2004