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Medienmitteilung

Nein zur Schikanierung der Wehrmänner!

Das VBS provoziert mit einer unverständlichen Neuerung den Bruch mit einer langen Tradition: In Zukunft sollen alle Wehrmänner, die nach der Entlassung aus der Armee ihre persönliche Waffe behalten…

(SVP) Das VBS provoziert mit einer unverständlichen Neuerung den Bruch mit einer langen Tradition: In Zukunft sollen alle Wehrmänner, die nach der Entlassung aus der Armee ihre persönliche Waffe behalten wollen, polizeilich überprüft werden. Diese Massnahme ist nichts anderes als sinnlose Bürokratie und eine unnötige Schikanierung der ehemaligen Wehrmänner. Offenbar will der Bundesrat nun durch derartig fragwürdige Massnahmen den Weg zu einem Beitritt zum Schengener Abkommen ebnen.

Jeder Wehrmann hat während der gesamten Dienstzeit seine persönliche Waffe zu Hause, hat den sorgsamen Umgang mit der Waffe drillmässig geübt und besitzt den nötigen Respekt und das entsprechende Pflichtbewusstsein. Wer seine Waffe nun aber nach der Entlassung aus der Armee behalten möchte, soll in Zukunft eine polizeiliche Überprüfung über sich ergehen lassen müssen – so will es das VBS.

Jährlich werden Tausende von Sturmgewehren und Pistolen den ehemaligen Angehörigen der Armee überlassen. Bisher ohne nennenswerte Probleme, denn diese Waffen werden zum grössten Teil in den zahlreichen Schützenvereinen zum Sportschiessen verwendet oder in eine Waffensammlung aufgenommen. Der Vergleich der Anzahl abgegebener Waffen mit den wenigen Missbräuchen zeigt die Unverhältnismässigkeit dieser Massnahme. Zudem stellt diese unverständliche Neuerung eine sinnlose Aufblähung der Bürokratie dar: Die polizeilichen Überprüfungen bedeuten für die kantonalen Militärverwaltungen einen Mehraufwand und Kosten von nicht abschätzbarem Ausmass.

Mit Kopfschütteln nimmt die SVP zur Kenntnis, dass man im VBS nun sogar darüber spricht, künftig überhaupt keine Waffen mehr an entlassene Wehrmänner abzugeben. Ein solcher Schritt würde den Milizgedanken unterlaufen und wäre nichts anderes als ein weiteres Beispiel vorauseilenden Gehorsams gegenüber der EU.

Diese Massnahme ist nicht im Geringsten geeignet, Missbräuche zu bekämpfen. Die SVP verweist auf ihre Motion 03.3210 (Gebrauch einer Waffe. Strafverschärfung) vom 7. Mai 2003. Die SVP-Fraktion fordert eine Verschärfung der Strafen für Kriminelle, die bei Ausübung einer Straftat eine Waffe mit sich führen. Ausländische Straftäter sind des Landes zu verweisen. Diese präventive Massnahme jedoch hat der Bundesrat abgelehnt und dem Parlament beantragt, die SVP-Motion abzuweisen. Auch aus dieser Sicht ist der neue Vorstoss des VBS völlig unverständlich.

Bern, 15. April 2004

 
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