Die SVP ist über das starke Wachstum der Ausländerkriminalität äusserst beunruhigt. Seit Jahren beherrschen Ausländerbanden den Drogenmarkt. Die Gewalttätigkeit steigt bedrohlich an. Derweil übt…
(SVP) Die SVP ist über das starke Wachstum der Ausländerkriminalität äusserst beunruhigt. Seit Jahren beherrschen Ausländerbanden den Drogenmarkt. Die Gewalttätigkeit steigt bedrohlich an. Derweil übt sich der Bundesrat bei der Präsentation des Berichts „Innere Sicherheit in der Schweiz“ einmal mehr im Schönreden und in Verharmlosung. Die SVP fordert eine harte und kompromisslose Haltung. Es müssen höhere Strafen (Gefängnis, Landesverweis) ausgesprochen werden.
2002 begingen Ausländer in der Schweiz über 164’000 Straftaten, gegenüber 137’000 im Vorjahr. Über die Hälfte der in der Schweiz verübten Straftaten wurden von Ausländern begangen. Im Drogenhandel liegt der Anteil der ausländischen Täter sogar bei über 80 %. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2002 von Ausländern rund 20 % mehr Straftaten verübt. Bei einer Fortsetzung dieses Trends verdoppelt sich die Ausländerkriminalität in nur 4 Jahren! Die öffentliche Sicherheit in der Schweiz wird mehr und mehr unterhöhlt. Dies ist alarmierend.
Die SVP kann sich im Gegensatz zum Bundesrat mit dieser beunruhigenden Entwicklung keinesfalls abfinden. Seit Jahren fordert sie griffige Massnahmen zur Bekämpfung der offensichtlichen Missstände. Eine Verschärfung in den Bereichen Ausländerpolitik, Asylpolitik, Grenzschutz und insbesondere im Strafrecht ist dringlich. Neben härteren Gesetzen ist eine konsequente Anwendung des Rechts im Hinblick auf eine harte Bestrafung unabdingbar. Die ausgesprochenen Strafen müssen wieder stärker abschreckende Wirkung erhalten.
Konkret fordert die SVP unbedingte Haftstrafen von mehreren Jahren in allen Fällen von Delikten gegen Leib und Leben, Drogenhandel, Menschenhandel und weiteren schweren Verbrechen. Ausländern, die derartige Taten verüben, ist nach der Freilassung in jedem Fall die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen. Sie sind des Landes zu verweisen und allenfalls unverzüglich auszuschaffen.
Bern, 4. Juli 2003