Der grundsätzliche Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, den Familiennachzug zu vereinfachen, setzt erneut ein völlig falsches Zeichen…
Der grundsätzliche Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, den Familiennachzug zu vereinfachen, setzt erneut ein völlig falsches Zeichen. Statt die Einwanderung in unser Land kontrollierbar zu machen, werden einmal mehr Hürden abgebaut. Es wird immer leichter, in die Schweiz einzuwandern – auch aus problematischen Regionen.
Die Richter am Bundesverwaltungsgericht wollen den Familiennachzug für Ausländer auch dann ermöglichen, wenn nur ein Elternteil eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz hat. Mit diesem Urteil wird einmal mehr eine Türe für mehr Zuwanderung geöffnet, welche sich künftig kaum mehr schliessen lässt. Die Schweiz verliert nach und nach die Kontrolle über die Einwanderung. Statt klare Regeln durchzusetzen und Anforderungen an potentielle Immigranten zu stellen, werden die Hürden zunehmend abgebaut.
Bereits heute sind die Folgen einer unbeschränkten Zuwanderung offensichtlich. Sowohl bei den Kriminalitätsraten als auch in den Sozialwerken sind Ausländer überproportional vertreten. Zudem steigt auch die Gefahr des Asylmissbrauchs weiter an.
Der aktuelle Fehlentscheid des Bundesverwaltungsgerichts fügt sich nahtlos in eine Reihe von weiteren falschen Urteilen und Beschlüssen, sowohl der gerichtlichen als auch der politischen Instanzen, ein. So wurde beispielsweise im Fall Comagic der Rechts- und Asylmissbrauch durch das oberste Zürcher Gericht geschützt. Mit der geplanten Aufhebung der Visumspflicht für Serbien, Montenegro und Mazedonien werden die Souveränität der Schweiz sowie die Kontrollierbarkeit der Einwanderung zusätzlich aufgeweicht. Die SVP bekämpft diese Fehlentwicklungen, welche die bereits bestehenden Probleme in unserem Land weiter akzentuieren, und fordert eine Verschärfung der Einreisekriterien für ausländische Staatsangehörige.
Bern, 24. Juli 2009