Der Bundesrat hat heute den Bericht zu einem parlamentarischen Vorstoss in Sachen „Bandenunwesen“ verabschiedet. Er hält fest, dass er Anpassungen des Strafrechts derzeit für nicht notwendig hält…
Der Bundesrat hat heute den Bericht zu einem parlamentarischen Vorstoss in Sachen „Bandenunwesen“ verabschiedet. Er hält fest, dass er Anpassungen des Strafrechts derzeit für nicht notwendig hält. Die Verweigerungshaltung des Bundesrates, den Problemen im Bereich der Jugendgewalt in die Augen zu schauen und klare Verschärfungen umzusetzen, ist unverantwortlich.
Der Bundesrat hält fest, dass er Anpassungen des Strafrechts zurzeit nicht für notwendig hält. Das vor drei Jahren in Kraft getretene Jugendstrafgesetz ermögliche einschneidende und sachgerechte Sanktionen gegenüber jugendlichen Intensivtätern. Nach wie vor wird aber die Tatsache verneint, dass Strafen auch eine präventive Wirkung haben. Der Bundesrat beschränkt sich einmal mehr auf die Verstärkung koordinativer Aufgaben und die Erarbeitung neuer Statistiken – gleichbedeutend mit dem Ausbau der Verwaltungstätigkeit, ohne Wirkung auf die bestehenden Probleme.
Die SVP fordert in Bezug auf die Jugendkriminalität folgende Änderungen im Strafrecht:
Diese Verschärfungen werden von der Realität diktiert. Es ist für gewalttätige Jugendliche allzu einfach, straffällig zu werden und mit leichten Strafen davonzukommen. Die SVP fordert mit Nachdruck eine Verschärfung des Strafrechts und des Jugendstrafrecht. Der Bundesrat hat jetzt endlich zu handeln und griffige Massnahmen umzusetzen. Immer mehr wird er sonst zum Mittäter und trägt die Verantwortung für die Eskalation der Gewalt.