Medienmitteilung

SVP-Fraktion für die Aufrechterhaltung des Bankkundengeheimnisses

Die SVP-Fraktion hat sich heute mit dem Bankkundengeheimnis und dem Finanzplatz Schweiz befasst. Sie hat sich dabei einstimmig für den Erhalt des Bankkundengeheimnisses ausgesprochen…

Die SVP-Fraktion hat sich heute mit dem Bankkundengeheimnis und dem Finanzplatz Schweiz befasst. Sie hat sich dabei einstimmig für den Erhalt des Bankkundengeheimnisses ausgesprochen. Die SVP-Fraktion möchte zudem weiterhin konsequent an der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug festhalten. Die in den letzten Tagen von der SP, der FDP und einzelnen Bundesräten verlangte Weissgeldstrategie lehnt die SVP in dieser Form klar ab. Ebenso abgelehnt werden die neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Ländern, da sie gegen das wichtige rechtsstaatliche Prinzip der doppelten Strafbarkeit verstossen. Die SVP stellt sich auch gegen die vorläufige Anwendung und einen rückwirkenden Legalisierungsbeschluss des UBS-Abkommens mit den USA durch das Parlament.

Die SVP-Fraktion hat an seiner heutigen Sitzung einstimmig ein Kurzpositionspapier zum Bankkundengeheimnis verabschiedet. Folgende Schlussfolgerungen werden dabei gezogen:

1. Die neuen Doppelbesteuerungsabkommen verstossen zumindest gegen den Grundsatz der doppelten Strafbarkeit, weil auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe gewährt wird. Die SVP-Fraktion lehnt deshalb die neuen Doppelbesteuerungsabkommen ab und behält sich ein Referendum vor.

2. Die Schweizerische Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung muss unverändert erhalten bleiben. Diese kann nur abgeschafft oder angepasst werden durch Gesetzesänderungen (wie z.B. Abschaffung Art. 190 DBG, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, und Art. 56 bzw. Art. 59 des Steuerharmonisierungsgesetzes), wogegen die SVP in jedem Fall das Referendum ergreifen wird. Es geht nicht um das Geheimnis der Banken sondern der Kunden.

3. Die in den letzten Tagen von der SP, der FDP und einzelnen Bundesräten verlangte Weissgeldstrategie lehnt die SVP in dieser Form klar ab. Es liegt im Ermessen der Bank, ob sie vom Kunden eine Erklärung verlangen will, in der der Kunde unterschreibt, dass er das Geld versteuert hat. Eine staatlich verordnete Kontrollpflicht durch die Bank ist indes sachlich unmöglich: Eine Bank ist keine Steuerbehörde.

4. Die SVP lehnt sowohl die vorläufige Anwendung als auch einen rückwirkenden Legalisierungsbeschluss des UBS-Abkommens mit den USA durch das Parlament ab.

Anbei findet sich das vollständige Kurzpositionspapier der SVP zum Bankkundengeheimnis.

 
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