SVP gegen neue Unternehmenssteuern und gegen rechtswidrige Verträge:
Stellungnahme zum Planungsbeschluss des Bundesrates
Die SVP lehnt den heute vom Bundesrat verabschiedeten Planungsbeschluss ab. Ein solcher Beschluss, der nur vor dem Hintergrund des UBS-Vertrages mit den USA zustande kam, ist unnötig und falsch. Der Weg zur Lösung der „Too big to fail“-Problematik ist aufgezeichnet und weitgehend unbestritten. Die SVP stellt sich indes kategorisch gegen die Einführung einer neuen Unternehmensbesteuerung im Zusammenhang mit variablen Vergütungen. Hauptproblem des im vergangenen Sommer abgeschlossenen USA-Vertrages ist, dass der Bundesrat ohne Parlamentsbeschluss einen völkerrechtsverbindlichen Vertrag unterzeichnet und vorzeitig angewendet hat. Das darf in Zukunft nicht mehr vorkommen. Deshalb wird die SVP im Parlament Anträge und Vorstösse einbringen, die sicherstellen, dass der Bundesrat völkerrechtliche Verträge nur dann selbständig abschliessen kann, wenn er durch ein Bundesgesetz oder einen von der Bundesversammlung genehmigten völkerrechtlichen Vertrag dazu ermächtigt ist. Eine vorläufige Anwendung solcher Verträge ist auszuschliessen.
Der Bundesrat hat die Schweiz mit dem Abschluss des UBS-Vertrages mit den USA ohne entsprechenden Vorbehalt betreffend Gerichts- und Parlamentsentscheide in eine unmögliche Situation gebracht. Das Parlament soll nun diesen rechtswidrigen Vertrag mit einem nachträglichen und rückwirkenden Beschluss legalisieren und den Bundesrat so vor einem Gesichtsverlust bewahren. Dies ist rechtsstaatlich inakzeptabel und darf in Zukunft nicht mehr vorkommen. Die SVP wird deshalb in den parlamentarischen Kommissionen bzw. im Parlament Anträge stellen und Vorstösse einreichen, welche sicherstellen, dass der Bundesrat in Zukunft jegliche völkerrechtliche Verträge nur dann selbständig abschliessen kann, wenn er durch ein Bundesgesetz oder einen von der Bundesversammlung genehmigten völkerrechtlichen Vertrag dazu ermächtigt ist. Eine vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge durch den Bundesrat soll zudem in Zukunft nicht mehr möglich sein.
Der im Zusammenhang mit dem UBS-Vertrag entstandene Planungsbeschluss, den der Bundesrat heute verabschiedet hat, ist unnötig und politisch abzulehnen. Die SVP ist kategorisch gegen die Einführung einer neuen Unternehmensbesteuerung, wie sie im Planungsbeschluss enthalten ist. Solche Steuern können die Boni nicht beschränken, sie schmälern vielmehr den Ertrag der Unternehmen und belasten letztlich die Aktionäre, also insbesondere die Pensionskassen. Die Problematik der Exzesse bei den Bezügen börsenkotierter Unternehmen ist über ein griffiges Aktienrecht zu lösen, das den Aktionären mehr Rechte und Kompetenzen einräumt. Der Weg aus der „Too big to fail“-Problematik wurde durch die Expertengruppe des Bundes aufgezeigt und ist weitgehend unbestritten. Nach Vorliegen des Schlussberichtes sind entsprechende Massnahmen rasch umzusetzen. Dies entspricht im Übrigen dem von der SVP schon seit langem geforderten Vorgehen. Dafür braucht es indes keinen Planungsbeschluss.