Die SVP ist tief besorgt über die Entwicklungen der letzten Wochen. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit wird systematisch verletzt und durch linke Chaoten bedroht. Die Behörden bleiben dabei…
Die SVP ist tief besorgt über die Entwicklungen der letzten Wochen. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit wird systematisch verletzt und durch linke Chaoten bedroht. Die Behörden bleiben dabei weitgehend passiv. Nach der Verhinderung des SVP-Programmparteitages in Lausanne kommt es nun auch zu Übergriffen auf die Arbeitsräume der SVP. Die SVP soll an der Ausübung ihrer politischen Tätigkeit gehindert werden. Die SVP nimmt die Verletzung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit als zentrale demokratische Grundrechte nicht hin. Sie ruft die Behörden aller Ebenen auf, diesen demokratiefeindlichen Machenschaften ebenfalls entgegenzutreten. Die SVP fordert eine dringliche Debatte zu diesem Thema in der laufenden Session der Eidgenössischen Räte und hat deshalb auch einen entsprechenden Vorstoss eingereicht.
Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurde in der Schweiz in den vergangenen Wochen gleich mehrfach verletzt, ja mit Füssen getreten. Die SVP kann ihren Programmparteitag vom 4. Dezember 2010 weder in der Kongresshalle Beaulieu noch in der Universität Lausanne abhalten, dem Ort an dem die Sozialdemokratische Partei vor einem Monat ungestört ihren Parteitag durchführen konnte. Die weitgehend von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanzierte Universität hat die SVP nach einzelnen Drohungen und Protesten wieder ausgeladen. Die kantonalen Behörden decken dieses Vorgehen. Die SVP muss mangels zur Verfügung stehender Räumlichkeiten ihren Programmparteitag vom kommenden Samstag unter freiem Himmel auf einem Feld bei Gland/VD durchführen. Im Vorfeld und im Nachgang zur Abstimmung vom 28. November 2010 ist es zu gewaltsamen und zerstörerischen Übergriffen auf Versammlungen und Arbeitsräumlichkeiten der SVP gekommen. Das Parteisekretariat der kantonalen SVP in Lausanne wurde von Chaoten besetzt. Das Parteisekretariat der SVP Schweiz wurde angegriffen und massiv beschädigt, ebenso der Abstimmungstreffpunkt der SVP am vergangenen Sonntag. Hinzu kamen in den vergangenen Tagen Vandalenakte und Angriffe auf mehrere kantonale Parteisekretariate und Übergriffe auf Standaktionen der SVP. Die politische Arbeit der SVP soll offensichtlich behindert oder gar verunmöglicht werden.
Passive Behörden
Diese systematischen Übergriffe demokratiefeindlicher Kreise auf die grösste Schweizer Partei sind in der Geschichte dieses Landes beispiellos. Sie sind in aller Schärfe zu verurteilen. Beunruhigend ist in diesem Zusammenhang aber auch die Passivität der Behörden, die nicht in der Lage oder nicht willens sind, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen. Sie dulden mit ihrem Verhalten die Machenschaften von Extremisten. Gleichzeitig ist es ohne weiteres möglich, internationale Konferenzen wie den Frankophoniegipfel im Kanton Waadt oder sicherheitstechnisch heikle Staatsbesuche mit einem grossen Aufwand zu garantieren.
Demokratische Grundrechte in Gefahr
Die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit sind demokratische Grundrechte, welche die freie Meinungsbildung und die freie Willenskundgabe der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Diese Freiheitsrechte dienten historisch zum Schutz vor staatlichen Übergriffen. Heute haben wir die Situation, dass wohl der Staat nicht offiziell die verfassungsmässigen Freiheiten ausser Kraft setzt, dass diese aber für einen Teil der Gesellschaft nicht mehr durchgesetzt werden: Wenn Randalierer bestimmen, wer sich wann wo versammeln darf, dann erinnert das an Zustände in totalitären Staaten. Die missliebige Meinung einer demokratischen Partei soll systematisch unterdrückt werden.
Den demokratiefeindlichen Kräften entgegentreten
Die SVP lässt sich von Chaoten und Behörden nicht mundtot machen. Sie erwartet nun aber, dass sich alle Kräfte in diesem Land, die sich der Demokratie verpflichtet fühlen, gegen diese schwerwiegende Entwicklung stemmen. Die Behörden aller Staatsebenen sind aufgerufen, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu garantieren und zu schützen.
Bern, 1. Dezember 2010