Medienmitteilung

„Too Big to Fail“: SVP will keine Staatshaftung für Grossbanken

Die SVP hat den heutigen Start des Vernehmlassungsverfahrens zu Gesetzesvorschlägen zur Lösung der „Too Big to Fail"-Problematik zur Kenntnis genommen. Sie wird die Vorschläge nun im Detail prüfen…

Die SVP hat den heutigen Start des Vernehmlassungsverfahrens zu Gesetzesvorschlägen zur Lösung der „Too Big to Fail“-Problematik zur Kenntnis genommen. Sie wird die Vorschläge nun im Detail prüfen und eine Stellungnahme abgeben. Die strengen Vorgaben in den Bereichen Eigenmittel, Liquidität und Risikoverteilung reduzieren das Risiko eines Bankenkollapses und sind deshalb im Grundsatz zu begrüssen. Für den nicht auszuschliessenden Fall, dass es dennoch zu einem Bankenzusammenbruch kommt, braucht es indes verbindliche organisatorische Massnahmen. Hier dürften sich für die systemrelevanten Grossbanken strengere Vorgaben aufdrängen, als im Vernehmlassungsentwurf vorgesehen. Eine Holdingstruktur, in welcher verschiedene, voneinander unabhängige, selbständige Tochtergesellschaften die Bankaktivitäten im In- und Ausland wahrnehmen, stellt auch aufgrund der internationalen Entwicklung ein sinnvolles Modell dar, das umgesetzt werden sollte.

Die SVP hat in den letzten zweieinhalb Jahren verschiedene Vorstösse zur raschen Lösung der „Too Big to Fail“-Problematik gemacht. So wurde die Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen aufgrund eines SVP-Vorstosses aus dem Jahr 2008 eingesetzt. Auch im vergangenen Jahr hat die SVP mit einem Fraktionsvorstoss im Parlament erneut eine Reduktion der volkswirtschaftlichen Risiken mittels entsprechender Strukturvorgaben für die grossen Finanzinstitute gefordert. Solche sind unerlässlich, um im Falle eines Zusammenbruchs einer Grossbank das Mitreissen der ganzen Volkswirtschaft zu verhindern. Die nun vom Bundesrat präsentierten Vorschläge zeigen vorab Wege auf, wie die von den Grossbanken ausgehenden volkswirtschaftlichen Risiken gemindert werden können. Die SVP begrüsst in diesem Zusammenhang auch die vorgesehenen steuerlichen Erleichterungen wie zum Beispiel die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Obligationen und Geldmarktpapieren.

Im Bereich der organisatorischen Massnahmen, welche im Falle eines Bankenzusammenbruchs verhindern müssen, dass der Staat mithaftet und die Volkswirtschaft in Mitleidenschaft gezogen wird, sind aus Sicht der SVP klare Vorgaben notwendig. Der Bundesrat deutet die entsprechenden Lösungsansätze selber an. Unternehmensstrukturen, in denen verschiedene, voneinander unabhängige, selbständige Tochtergesellschaften ihre Bankaktivitäten im In- und Ausland wahrnehmen, drängen sich auf. Damit kann eine Staatsgarantie verhindert werden. Auf diese Weise kann auch der heute immense administrative Aufwand, welcher durch die Aufsicht ausgelöst wird, reduziert werden. Diese Vorgaben sollten in der Gesetzesvorlage klarer formuliert und verbindlicher festgelegt werden.

 
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