Die SVP-Fraktion wehrt sich gegen eine weitere Aufweichung des Bankkundengeheimnisses und gegen sogenannte „Fischzüge“ von ausländischen Staaten gegen Bankkunden in der Schweiz. Der Zusatzbericht…
Die SVP-Fraktion wehrt sich gegen eine weitere Aufweichung des Bankkundengeheimnisses und gegen sogenannte „Fischzüge“ von ausländischen Staaten gegen Bankkunden in der Schweiz. Der Zusatzbericht zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA öffnet diesbezüglich Tür und Tor. Die SVP wird diesen Zusatzbericht deshalb an den Bundesrat zurückweisen. Die SVP-Fraktion ist zudem nicht bereit, in laufenden Verhandlungen mit den USA leichtfertig Terrain preiszugeben und dem gläsernen Bürger Vorschub zu leisten.
Die SVP-Fraktion ist im Weiteren enttäuscht, dass das Parlament im Rahmen der Änderung des Bankengesetzes (too big to fail) keine Lösung des Problems einer faktischen Staatsgarantie im Falle des Untergangs einer Grossbank zugelassen hat. Der Vorschlag der SVP, der den Grossbanken eine Holdingstruktur oder ein Trennbankensystem vorgeschrieben hätte, wäre eine sinnvolle Lösung gewesen, um die systemrelevanten Funktionen abzusichern. Für die SVP-Fraktion ist es unverständlich, dass die SP, welche diese Lösung anfänglich ebenfalls propagiert hatte, sich am Schluss davon verabschiedet hat und nun mit einem fragwürdigen Zick-Zack-Kurs von ihrem unglaubwürdigen Verhalten ablenken will. Die SVP lehnt die Vorlage in der vorliegenden Form ab. Nun müssen auch alternative Ansätze geprüft werden. Die SVP-Fraktion wird deshalb noch in der laufenden Session einen Vorstoss einreichen, der den Bundesrat auffordert, Lösungen vorzuschlagen, wie das Investmentbanking von den Grossbanken losgelöst werden kann, damit von den systemrelevanten Banken keine unkalkulierbaren Risiken eingegangen werden können.
Die SVP-Fraktion kritisierte an ihrer heutigen Sitzung auch den Entscheid des Ständerates, Volksinitiativen einer vertieften Vorprüfung zu unterziehen. Sowohl eine materielle Vorprüfung von Volksinitiativen mit „Warnhinweis“ auf dem Initiativbogen, als auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung der Gültigkeitsvoraussetzungen mit Verweis auf „völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz“ stellen eine unhaltbare Einschränkung der Volksrechte und eine Entmündigung der Bürgerinnen und Bürger dar.