Für den Zentralvorstand ist die vom Bundesrat heute beschlossene Unterstützung der Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit ein massiver Eingriff in die Volksrechte und die direkte Demokratie…
Der Zentralvorstand der SVP Schweiz hat sich heute in Gossau/SG zu einer Sitzung zusammengefunden. Für den Zentralvorstand ist die vom Bundesrat heute beschlossene Unterstützung der Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit ein massiver Eingriff in die Volksrechte und die direkte Demokratie. Die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit wird vom SVP-Zentralvorstand deshalb entschieden abgelehnt. Sie würde zu einer verstärkten Politisierung der Justiz führen und Kompetenzen vom Stimmbürger und dem Parlament an Gerichte verlagern. Letztlich soll damit das Volk nicht mehr das letzte Wort in unserem Land haben. Eine solche Aufweichung der Volksrechte kann nicht hingenommen werden. Der bundesrätliche Entscheid reiht sich ein in den unsäglichen Beschluss des Ständerates aus der zu Ende gegangenen Herbstsession, Volksinitiativen in Zukunft materiell vorzuprüfen und die Initiativbogen mit einem „Warnhinweis“ zu versehen. Die SVP wird beide Vorschläge konsequent bekämpfen.
Die SVP lehnt die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit ab. Die von der Rechtskommission des Nationalrates vorgeschlagen und vom Bundesrat nun unterstützte Streichung von Art. 190 der Bundesverfassung, welcher die Bundesgesetze und das Völkerrecht als massgebendes Recht für die Gerichte definiert, würde eine erhebliche Schwächung der Volksrechte bedeuten, einem Richterstaat Vorschub leisten und zu einer verstärkten Politisierung der Justiz führen. Bei der Frage der Verfassungsgerichtsbarkeit geht es nicht in erster Linie um das konkrete Verhältnis zwischen Verfassung und Bundesgesetzen, sondern vielmehr um die zentrale Frage, wer für die Konkretisierung unbestimmter Verfassungsbegriffe zuständig ist, das Volk und das Parlament oder Gerichte. Die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit würde zu einer bedeutsamen Rechtsunsicherheit führen, weil auf die Bestimmungen in Bundesgesetzen kein Verlass mehr wäre. Zudem würden die Gerichtsverfahren länger dauern und mehr Kosten verursachen. Die Verfassungsgerichtsbarkeit zeugt letztlich von einem unberechtigten Misstrauen und einer Geringschätzung gegenüber dem Volk als Souverän.
Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, ist vielmehr in Art. 190 der Bundesverfassung die Massgeblichkeit des Völkerrechts zu streichen. Dadurch könnte die Situation vermieden werden, dass Bundesgesetze und völkerrechtliche Bestimmungen sich widersprechen. Die demokratischen Entscheide des Souveräns hätten damit Vorrang.