An einer gemeinsamen Medienkonferenz hat eine Gruppe um Nationalrat Rudolf Joder und Grossrat Samuel Graber gemeinsam mit Parteipräsident Toni Brunner und Prof. Paul Richli den Text für eine neue…
An einer gemeinsamen Medienkonferenz hat eine Gruppe um Nationalrat Rudolf Joder und Grossrat Samuel Graber gemeinsam mit Parteipräsident Toni Brunner und Prof. Paul Richli den Text für eine neue Verfassungsbestimmung im Bereich der Ernährung und Landwirtschaft vorgestellt. Der Text ermöglicht eine Stärkung der Ernährungssicherheit und der produzierenden Landwirtschaft in der Schweiz.
Eine neue Landwirtschaftsinitiative soll einen möglichst hohen Selbstversorgungsgrad mit gesunden und qualitativ guten Nahrungsmitteln ermöglichen, die dafür notwendige landwirtschaftliche Nutzfläche sichern, den administrativen Aufwand für die Landwirtschaft reduzieren und die Planungs- und Investitionssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe erhöhen. Zudem soll eine allfällige weitere Markliberalisierung nicht einseitig zulasten der inländischen Produktion erfolgen.
Die Schweizer Bauernfamilien wollen auch in Zukunft den Verfassungsauftrag zu Gunsten der in der Schweiz lebenden Menschen erfüllen. Mit verschiedenen politischen Entscheiden wurde die Erreichung dieses Zieles in den vergangenen Jahren erschwert. Eine neue, griffige Verfassungsbestimmung soll nun die dringend notwendige Grundlage schaffen, um einer produzierenden Landwirtschaft in der Schweiz eine Zukunftsperspektive zu geben und der auch im internationalen Kontext immer wichtiger werdenden Ernährungssicherheit den ihr gebührenden politischen Stellenwert einzuräumen.
Aus diesem Grund hat eine Gruppe rund um Nationalrat Rudolf Joder und Grossrat Samuel Graber in den vergangenen Monaten zusammen mit Prof. Paul Richli einen Verfassungstext entworfen. Dieser Text wird auch von der SVP Schweiz unterstützt. Weitere Kreise sollen nun in nächster Zeit für eine entsprechende Volksinitiative gewonnen werden, damit diese möglichst rasch lanciert werden kann.
Der Vefassungstext lautet wie folgt:
Die Bundesverfassung (SR 101) wird wie folgt geändert: Art. 104 Art. 104a (neu) Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Inland 1 Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft gesunde und qualitativ gute Nahrungsmittel produziert. Dabei ist ein möglichst hoher Selbstversorgungsgrad der Bevölkerung zu erreichen. Dieser hat mindestens dem Stand am Ende des Jahres des Inkrafttretens dieser Bestimmung zu entsprechen. 2 Der Bund sichert zu diesem Zweck die notwendige landwirtschaftliche Nutzfläche einschliesslich Sömmerungsgebiete, reduziert den administrativen Aufwand in der Landwirtschaft auf ein Mindestmass und erhöht die Planungs- und Investitionssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe. 3 Muss der Bund die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus gesamtwirtschaftlichen Interessen weiter liberalisieren, so beschränkt er sich auf das notwendige Ausmass und trifft zur Aufrechterhaltung der inländischen Produktion Kompensationsmassnahmen. 4 Artikel 104 Absatz 2 BV über die Abweichung vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit gilt sinngemäss. |
Bern, 5. November 2013